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Gemeinden und Gemeindewappen

Die Verleihung eines Gemeindewappens gehört zu den Hoheitsrechten. In der Vergangenheit fand diese Verleihung in der Regel anlässlich der Erhebung einer Landgemeinde zur Markt- oder Stadtgemeinde statt. Ländliche Gemeinden hingegen waren in der Regel wappenlos, in der österreichischen Monarchie wurde dies 1905 sogar durch das Innenministerium geregelt. Nach dem Ersten Weltkrieg und der damit verbundenen Zerschlagung der Gefürsteten Grafschaft Tirol wurde das Recht zur Verleihung von Gemeindewappen 1925 von der neu gegründeten Republik Österreich auch für Nordtirol, wie für die anderen Bundesländer, anerkannt. Für Südtirol hingegen blieb diese Befugnis nach 1919 beim Staat, der sich das Recht vorbehielt, jedes von der Gemeinde gewählte Wappen anzuerkennen und dessen Verwendung zu gestatten. Mit dem ersten Autonomiestatut von 1948 übertrug der Staat der neuen Region Trentino-Südtirol die Zuständigkeit für die Ordnung der örtlichen Körperschaften und damit auch das Recht zur Verleihung von Gemeindewappen. 1963 erließ die Region eine neue Gemeindeordnung, die in Artikel 4 gerade die Wappenverleihungen regelte. Mit Artikel 3 des Regionalgesetzes Nr. 6 vom 31. März 1971 wurde die Verleihung von Gemeindewappen an die beiden autonomen Provinzen Trient und Bozen delegiert, die auch heute über diese Zuständigkeit verfügen.
Heutzutage besitzen alle 116 Südtiroler Gemeinden ein eigenes Wappen, das zumeist zwischen 1966 und 1971/72 von der Region bzw. der Autonomen Provinz Bozen auf Empfehlung einer auf Initiative des Gemeindekonsortiums und des Landesverbandes für Heimatpflege eingerichteten Wappenkommission verliehen wurde. Mitglieder dieser Kommission waren Norbert Mumelter, zwei der bedeutendsten Heraldiker jener Zeit, nämlich die Freiherren Paul Kripp und Egon Eyrl, sowie der akademische Maler Hans Prünster, der die Zeichnungen anfertigte. Nach Abschluss des Projektes, alle Südtiroler Gemeinden mit Wappen auszustatten, wurden diese 1972 in einem von Prünster selbst kuratierten Band veröffentlicht.
Doch nicht alle Wappen waren Neuschöpfungen, die dem Einfallsreichtum und dem Können der Kommission zu verdanken waren. Es gab auch alte Wappen, die zu den historischen Städten und Marktgemeinden Südtirols gehörten. Konkret handelte es sich um die Wappen der 7 historischen Städte (Bozen, Meran, Brixen, Bruneck, Sterzing, Klausen und Glurns) und der 13 Marktgemeinden (Neumarkt, Kaltern, St. Lorenzen, Tramin, Nals, Innichen, Mühlbach, Untermais, Gries, Latsch) sowie um nur 3 Wappen von ebenso vielen Landgemeinden (Algund, Kastelruth und Lüsen).
Der Wappenbrief, mit dem Erzherzog Ferdinand I. von Österreich, König von Ungarn und Böhmen, gefürsteter Graf von Tirol, am 9. Jänner 1528 der Stadt Glurns ihr Wappen verlieh, wird im Südtiroler Landesarchiv aufbewahrt. Blasonierung: längsgeteilt, rechts hervorbrechender Tiroler Adler auf silbernem Feld, links quergeteilt in Schwarz, Silber, Rot.
WL
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