EEVE

 

Die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung ist eine jährliche Erklärung zur wirtschaftlichen Situation und Voraussetzung für zahlreiche Leistungen und Tarifbegünstigungen des Landes.

 

Was ist die EEVE?

Die EEVE "Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung" ist eine Erklärung über die wirtschaftliche Situation, die der Bürger vorweisen muss, um Leistungen oder Tarifbegünstigungen im Sozial- und Gesundheitswesen, Bildungsförderung sowie einige Leistungen der Gemeinden zu beantragen.

 

Wann und wofür brauche ich die EEVE?

Nicht jeder Bürger muss die EEVE abgeben: nur wenn er Förderungen oder Begünstigungen des Landes oder anderer Körperschaften beantragt, die im EEVE-System eingebunden sind, wird die EEVE benötigt. Die Erklärung kann zu jedem Zeitpunkt abgegeben werden, in jedem Fall aber vor oder gleichzeitig mit einer Gesuchsstellung.

 

Weitere Informationen

Für weitere Informationen zur Abgabe der EEVE-Erklärung, sowie für die Abgabe der EEVE online gehen Sie zum e-Gov Dienstleistung.

 

EEVE-Vereinbarungen 2025-2027

Mit Beschluss der Landesregierung 675/2024 wurde eine neue Muster- Vereinbarung und die Dauer der Vereinbarung von 3 Jahren (2025-2027) beschlossen. Die neue Vereinbarung ist Teil der ab dem 03.09.2024 auf dem Informationsportal für öffentliche Verträge (ISOV) veröffentlichte Interessensbekundung.

Die CAF und Patronate, die die Assistenzleistung für die Zusammenstellung und Sammlung der Erklärungen gemäß dem Dekret des Landeshauptmanns vom 11.01.2011, Nr. 2 erbringen möchten, können über das Informationsportal für die öffentlichen Aufträge (ISOV) bis zum 19.09.2024 12:00 Uhr (zwingende Frist) an dieser Interessenbekundung gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 1015 vom 27.06.2011 teilnehmen.

 

LINK: ISOV Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)