Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens

Mit staatlichem Rahmengesetz vom 7. Dezember 2000, Nr. 383 wurde eine neue Kategorie von Vereinen, die „Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens“ geschaffen.

Aufgrund der gesetzvertretenden Dekrets vom 3. Juli 2017, Nr. 117 sind die im Landesverzeichnis der Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens am 22. Februar 2022 in die Sektion "Vereine zur Förderung des Gemeinwesens" des "Einheitsregisters des Dritten Sektors" übertragen worden. Die Eintragung im Einheitsregister ist provisorisch erfolgt. Es folgt eine Phase der Konsoldierung, bei der von Amts wegen überprüft wird, ob alle Voraussetzungen für die Eintragung vorliegen und  - falls dies nicht der Fall ist - die jeweilige Organisation durch das zuständige Landesamt aufgefordert wird die jeweils erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen zu übermitteln.

Vereine, welche nicht bereits im Landesverzeichnis der Organisationen zur Förderung des Gemeinnwesens eingetragen waren und somit nicht von Rechts wegen übertragen worden sind, und sich neu in die Sektion "Vereine zur Förderung des Gemeinnwesens" des Einheitsregisters des Dritten Sektors eintragen lassen möchten, können dies seit dem 23.11.2021 direkt über das RUNTS-Portal beantragen. [wegen näherer Informationen siehe HIER]

 

Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt

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