Aktuelles

EU Wahlen 2014

Vorgangsweise zur Wahl des europäischen Parlaments bei italienischer Staatsbürgerschaft und Wohnsitz im Ausland bzw. zeitweiligem Aufenthalt im Ausland.

Italienische Wahlberechtigte (eingeschrieben in die Liste der im Ausland lebenden Italiener - AIRE) mit Wohnsitz in einem Mitgliedsland der europäischen Union können entweder die Kandidaten des Wohnsitzlandes oder italienische Kandidaten wählen.
Sie müssen sich für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden und können nicht in beide Wahllisten eingeschrieben sein.
 
Die Wahlen finden zwischen dem 22. und 25. Mai 2014 statt und zwar in der jeweils zuständigen italienischen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat.
 
 
Wahl der Kandidaten des Wohnsitzlandes
Wer sich dafür entschieden hat, an den Wahlen des Wohnsitzlandes teilzunehmen und deren Kandidaten zu wählen, verzichtet gleichzeitig darauf, die italienischen Kandidaten zu wählen.
Innerhalb feststehender Fristen, die man in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde erfährt, muss man sich bei der Wohnsitzgemeinde für die Wahlen einschreiben lassen.
In der Regel haben die Gemeinden die betroffenen ausländischen Mitbürger bereits angeschrieben und sie auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, dass sie auch die Kandidaten des Wohnsitzlandes wählen und sich dort in die Wählerlisten eintragen lassen können, sowie die entsprechenden Meldefristen und Vorgangsweisen mitgeteilt.
Wer im Wohnsitzland bereits zu einem früheren Zeitpunkt an Wahlen teilgenommen hat, ist in der Regel automatisch in der Wählerliste verzeichnet und muss sich deshalb auch nicht mehr für diese Wahlen einschreiben lassen. Sollten Zweifel bestehen, so ist es sinnvoll, sich an die Wohnsitzgemeinde zu wenden.
 
Wahl der Kandidaten des Herkunftslandes (also Italien) im EU Ausland
Italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland können auch italienische Kandidaten wählen, sofern sie nicht für die Wahl der Kandidaten des Wohnsitzlandes optiert haben.
Die Informationen dazu bekommen sie automatisch und ohne Abgabe eines Antrags von den zuständigen italienischen Konsulaten, sofern sie dort gemeldet sind und in der Wählerliste eingetragen sind. Die Wahlen finden in den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften statt.
Die Wahlberechtigten erhalten vom italienischen Innenministerium eine Wahlbestätigung nach Hause geschickt, die Informationen über Wahlort, -datum und - zeit enthält.
Wenn die Wahlbestätigung nicht innerhalb von 5 Tagen vor der Wahl zugeschickt wurde, ist das Konsulat zu benachrichtigen, um die Wahlposition zu ermitteln und möglicherweise eine Ersatzerklärung zu erhalten.
 
Wahl in Italien trotz Wohnsitz im Ausland
Wer in Italien wählen möchte, obwohl er seinen Wohnsitz in einem anderen Staat der EU hat, muss eine explizite Anfrage an den Bürgermeister der letzten Wohnsitzgemeinde in Italien machen und zwar innerhalb des Vortages der Wahlen in Italien.
 
Wahlen in einem Wohnsitzland außerhalb der EU
Wer in einem Land außerhalb der EU lebt und nicht zu den oben angeführten  Kategorien gehört, kann nur dann wählen, wenn er sich nach Italien begibt und in dem Ort wählt, in dem er in die Wählerliste eingetragen ist.

BB