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Studienförderung für Berufs-, Land- und Hauswirtschaftsschüler

LPA - Wer im Schuljahr 2004/05 einen Vollzeitkurse der Berufsausbildung bzw. der Land- oder Hauswirtschaftsschulen besucht, kann noch bis zum 18. Oktober im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge um Studienförderung ansuchen.

Um Studienbeihilfen können Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Eltern ansuchen, die an einer Berufsschule, Land- oder Hauswirtschaftsschule in Südtirol einen mindestens fünf Monate umfassenden Vollzeitlehrgang besuchen und deren bereinigtes Familieneinkommen weniger als 17 850 Euro beträgt. Das Höchstausmaß einer Studienbeihilfe beläuft sich auf 2719 Euro und wird bei einem bereinigten Einkommen von bis zu 1597 Euro gewährt, wenn der Schüler oder die Schülerin während des Schuljahres außerhalb der Familie wohnen muss. Die Studienbeihilfe für alle anderen Anspruchsberechtigten beträgt 494 Euro.

Die Anträge können bis spätestens 18. Oktober 2004 bei den jeweiligen Schulen oder direkt im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen, eingereicht werden. Die entsprechenden Gesuchsvordrucke liegen im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge, in allen Gemeinden sowie in allen Berufsberatungsstellen auf. 

Weitere Informationen können im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen, Landhaus VII, 2. Stock, Zimmer 204 sowie unter den Telefonnummern 0471 / 413316 und 412927 eingeholt werden. Alles Wissenswerte sowie die Gesuchsvordrucke gibt’s außerdem im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse: www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung.

jw