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Hochschüler können noch bis 18. Oktober um Studienförderung ansuchen

LPA - Nur noch bis zum kommenden 18. Oktober haben Hochschülerinnen und Hochschüler Zeit, um beim Land um die Gewährung einer Studienbeihilfe, die Rückerstattung von Studienbeiträgen oder einen Heimplatz für das Studienjahr 2004/05 anzusuchen.

Die Ansuchen können sowohl auf dem traditionellen Weg im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge als auch online eingereicht werden. Die Internetadresse im Südtiroler Bürgernetz lautet www.provinz.bz.it/egov/studienfoerderung. Für den Zugang zu den Online-Diensten wird ein eGovernment-Account benötigt, der aus einem Benutzernamen und einem Passwort besteht. Als Bestätigung für das eingegangene Ansuchen erhält der Benutzer eine E-Mail mit einer Transaktionsnummer, die ihn zur weiteren Einsicht in seinen Antrag berechtigt.

Alle, die ihren Antrag über den herkömmlichen Weg eingereichen wollen, erhalten die notwendigen Gesuchformulare im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge sowie in allen Südtiroler Gemeinden und den Berufsberatungsstellen des Landes. Unter der Adresse www.provinz.bz.it/schulfuersorge-berufsberatung können sie auch via Internet abgerufen werden. Die Anträge sind spätestens bis 18. Oktober 2004 im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge/Bereich Hochschulförderung in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen, einzureichen.

Um eine Studienbeihilfe können alle Studierenden ansuchen, um einen Heimplatz nur wer eine Universität oder Fachhochschule in Südtirol besucht. Eine Rückerstattung von Studienbeiträgen können jene Studenten beantragen, die in den Ländern des deutschen Kulturraumes an einer Universität oder Fach­hochschule inskribiert sind, die Voraussetzungen für die Gewährung einer Studienbei­hilfe erfüllen und im akademischen Jahr 2004/05 Studienbeiträge im Gesamtaus­maß von mindestens 516,47 Euro eingezahlt haben. Wer sich im akademischen Jahr 2004/05 in das erste Studienjahr inskribiert, muss das Abschlussdiplom der Oberschule oder einen anderen Nachweis vorlegen, der zur Inskription berechtigt. Für die weiteren Studienjahre muss eine bestimmte Zahl von Studienkrediten, bestandenen Prüfungen oder Wochenstunden nachgewiesen werden. Die Obergrenze für das bereinigte Einkommen wurde für das Studienjahr 2004/2005 auf 23.500 Euro, das Höchstausmaß der Studienbeihilfe auf 5.200 Euro festgelegt. Für weitere Auskünfte steht der Bereich Hochschulförderung des Landesamtes für Schul- und Hochschulfürsorge zur Verfügung. Informationen werden unter der Rufnummer 0471 413369 erteilt.

jw