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Pflichtschule: Noch bis 14. Oktober kann um Studienförderung angesucht werden

LPA - Um Studienbeihilfen für Grundschülerinnen und Grundschüler für das Schuljahr 2004/05 kann noch bis 14. Oktober 2004 angesucht werden. Die Ansuchen mit den vorgeschriebenen Anlagen sind im Landesamt für Schul-und Hochschulfürsorge in Bozen einzureichen. Dort sind auch die Gesuchsvordrucke erhältlich. Informationen und Formulare gibt es außerdem im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz. bz.it/schulfuersorge-berufsberatung/4001/schulfuersorge/pflichtschulen.

Das Höchstausmaß einer Studienbeihilfe im Grundschulbereich beträgt im laufenden Schuljahr 2719 Euro. Diese Summe wird für Schüler aus Familien mit einem bereinigten Familieneinkommen von maximal 1597 Euro im Jahr 2003 gewährt, sofern sie während des Schuljahres nicht bei ihrer Familie wohnen. Um Studienstipendien kann bis zu einem bereinigten Familienjahreseinkommen von 17.850 Euro angesucht werden, in diesem Fall kann der Schüler noch mit einem Stipendium von 927 Euro rechnen. Die Angaben in den Gesuchen werden vom Land stichprobenartig auf ihre Richtigkeit überprüft.

Die Ansuchen Studienförderung im Grundschulbereich muss bis spätestens 14. Oktober 2004 im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge im Landhaus VII, Andreas-Hofer-Straße 18, in Bozen eingereicht werden. Wieder eingeführt wurde die „Heilungsfrist“ von 15 Tagen, innerhalb der Anträge ergänzt oder Unterlagen nachgereicht werden können. 

Gesuchsvordrucke sind im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge in Bozen erhältlich, ebenso können sie im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/schulfuersorge-berufsberatung/4001/schulfuersorge/pflichtschulen herunter geladen werden. Weitere Informationen erteilt das zuständige Landesamt unter den Rufnummern 0471 413305, 0471 412925, 0471 413344 oder 0471 412924.

jw