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Sportanlagen im Talfergrün: Vereine können bis Ende Juni um Benutzung ansuchen

LPA - Sportvereine, die im kommenden Schuljahr 2004/2005 die Schulsportanlagen längs der Talfer in Bozen benutzen möchten, müssen bis spätestens 30. Juni 2004 darum ansuchen. Die Gesuche sind an das Amt für Schulordnung im Italienischen Schulamt zu richten.

Die Sportanlagen längs der Talfer in Bozen können außerhalb der Schul- beziehungsweise Unterrichtszeit von Sportvereinen genutzt werden. Vereine und Verbände, die an einer Benutzung im kommenden Schuljahr 2004/05 interessiert sind, müssen bis spätestens 30. Juni 2004 darum ansuchen. Die Gesuche sind an das Italienische Schulamt, Amt für Schulordnung, Neubruchweg 2, 39100 Bozen, zu richten. Sie sind auf stempelfreiem Papier abzufassen und müssen folgende Angaben enthalten:

  1. sportliche Tätigkeit, für die die Anlage benutzt werden soll,
  2. Wochentage und Uhrzeiten der Benutzung,
  3. Alter und Größe der Benutzergruppen,
  4. ob Anträge für die Benutzung anderer Anlagen gestellt werden oder worden sind.
Im Amt für Schulordnung des Italienischen Schulamtes, das die Sportanlagen verwaltet, können unter der Rufnummer 0471 411418 (Fax 0471 411429) auch telefonische Auskünfte eingeholt werden. Informationen finden sich auch im Bürgernetz unter der Anschrift: www.provincia.bz.it/intendenza-scolastica/1701/sport/impianti.htm.

jw