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Berufs-, Landwirtschafts-, Musikschulen: Um Eintragung in die Rangordnungen ansuchen!

LPA - Wer im Schuljahr 2004/2005 an einer Berufs-, Land- oder Hauswirtschafts beziehungsweise Musikschule des Landes tätig sein möchte, kann noch bis 30. April um Eintragung in die Rangordnung ansuchen. Dies gilt für Lehrer/-in mit Hochschulabschluss, Fachlehrer-/in, Musiklehrer/-in, Praxislehrer-/in, Heimerzieher/-in, Behindertenerzieher/-in und Behindertenbetreuer/-in. Die Ansuchen sind an Personalabteilung des Landes, Amt für Personalaufnahme, Bozen, Rittnerstraße 13, zu richten.

Die zu besetzenden Stellen werden von den zuständigen Fachabteilungen ausgeschrieben. Die Listen dieser Stellen liegen vom 16. bis zum 30. April auch in der Personalabteilung des Landes auf.

Die Zugangsvoraussetzungen für sämtliche Fächer wurden mit Beschluss der Landesregierung abgeändert. Bewerber, die im Schuljahr 2003/04 keinen Auftrag erhalten hatten, sollten daher überprüfen, ob sie die neuen Zugangsvoraussetzungen besitzen. 

Die Landesabteilung Personal weist ausdrücklich darauf hin, dass Bewerber mit einem österreichischen Studientitel, die um die Eintragung in die Rangordnung ansuchen, sich von der jeweiligen Universität die Bestätigung über die Gesamtnote des Studienabschlusses aushändigen lassen müssen. Ansonsten werden sie mit der Mindestpuntktezahl in die Rangordnung eingetragen.

Weitere Informationen werden unter den Telefonnummern 0471/412244/412192 erteilt. Die Kriterien für die Aufnahme, das Anmeldeformular und die neuen Zugangsvoraussetzungen können auch im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/personal abgerufen werden.

jw