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Lehrpersonal der Musikschulen: Neue Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Fächer

LPA - Ab morgen, Donnerstag, 01. April, bis Monatsende kann um die Eintragung in die Rangordnungen für Lehraufträge an den Musikschulen angesucht werden. Die Ansuchen sind an das Landesamt für Personalaufnahme zu richten. Für die Unterrichtsfächer Moderner Gesang und Jazz, Keyboard, E-Gitarre und E-Bassgitarre sowie für Steirische Harmonika wurden die Zugangsvoraussetzungen am vergangenen Montag (29. März) von der Landesregierung neu festgelegt.

Das Abschlusszeugnis des Konservatoriums sowie eine 400stündige Spezialisierung oder eine Qualifikationsprüfung reichen in Zukunft aus, um an einer Musikschule des Landes Modernen Gesang und Jazz, Keyboard, E-Gitarre, E-Bassgitarre oder Steirische Harmonika zu unterrichten. Die Landesregierung hat am vergangenen Montag auf Vorschlag der Institute für Musikerziehung in deutscher und italienischer Sprache die Zugangsvoraussetzungen für diese Musikfächer erweitert. Bisher musste ein Musiklehrer neben dem fachspezifischen Diplom des Konservatoriums 400 Stunden Berufserfahrung oder Spezialisierung nachweisen. Im vergangenen Jahr wurde dann - als Alternative zur Berufserfahrung oder Spezialisierung - die Qualifikationsprüfung eingeführt. Nun wird man für die großteils modernen Musikfächer auch von einem fachspezifischen Konservatoriumsdiplom absehen und fordert "nur" einen Konservatoriumsabschluss, ohne Vorgabe der Fachrichtung.

Absolventen des Konservatoriums, die die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen und im kommenden Schuljahr 2004/05 an einer Musikschule unterrichten möchten, können ab morgen, Donnerstag, 01. April, bis Monatsende um Eintragung in die entsprechenden Rangordnungen ansuchen. Die Gesuche sind an das Landesamt für Personalaufnahme in Bozen, Landhaus 8, Rittner Straße 13, Tel. 0471 412100, Fax 0471 412497, E-Mail: Personalaufnahme@provinz.bz.it, zu richten. Gesuchsvordrucke finden sich im Südtiroler Bürgernetz unter: www.provinz.bz.it/personal/0401/service_d.asp.

jw