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Studienbeihilfen für Diplom- und Doktorarbeiten für 2003/2004

LPA - Studierende, die eine Diplom- oder Doktorarbeit mit einem wissenschaftlichen Interesse für Südtirol verfassen, können beim Land um eine Studienbeihilfe ansuchen, sofern sie einen außergewöhnlichen Kostenaufwand haben. Die Gesuche müssen innerhalb Montag, den 15. März 2004, beim Landesamt für Hochschulfürsorge in Bozen einlangen.

Die Landesregierung kann den Studierenden, die bei ihrer Diplom- oder Doktorarbeit einen außergewöhnlichen Kostenaufwand haben, mit einer einmaligen Studienbeihilfe unter die Arme greifen. Voraussetzung ist, dass die Arbeit für Südtirol von einem gewissen wissenschaftlichen Interesse ist. Ob dies der Fall ist, bestimmt der Landesbeirat für Hochschulfürsorge mittels eines Gutachtens. Für das akademische Jahr 2003/2004 sind 88 Studienbeihilfen zu je 1600 Euro ausgeschrieben. Wer um eine solche Studienbeihilfe ansucht, darf im Jahr 2002 ein bereinigtes Einkommen von maximal 23.500 Euro nicht überschritten haben.

Der Gesuchssteller muss eine detaillierte Beschreibung der Diplom- oder Doktorarbeit, mit Angabe des Anfangs- und Abschlussdatums der Arbeit vorlegen, die vom zuständigen Professor bestätigt werden muss. Weiter müssen dem Ansuchen eine detaillierte Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan beigelegt werden. Studierende, die für das akademische Jahr 2003/2004 beim Land nicht um eine Studienbeihilfe angesucht haben, müssen im Antrag zusätzlich auch die Steuernummern der Eltern oder des Ehepartners sowie die Daten zur Berechnung des bereinigten Einkommens angeben.

Die Gesuche müssen innerhalb Montag, 15. März 2004, beim Landesamt für Hochschulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, in Bozen eingereicht werden. Dort liegen auch die Vergaberichtlinien und Antragsformulare auf. Auf Wunsch werden sie auch auf dem Postwege zugestellt. Die Richtlinien und Formulare sind auch im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/Schulfuersorge-berufsberatung/4001/hochschulbildung/index_d.htm abrufbar. Weitere Informationen können im Landesamt für Hochschulfürsorge, Landhaus VII, 2. Stock, Zimmer 213 - 217, sowie unter der Telefonnummer 0471 413347 oder der E-Mail -Adresse: Margit.Martinelli@provinz.bz.it eingeholt werden.

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