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Studienbeihilfen für Hochschüler: Ansuchen bis 16. Oktober auch online möglich

LPA - Nur noch bis zum 16. Oktober haben Hochschüler und Studierende Zeit, beim Land um die Gewährung einer Studienbeihilfe, die Rückerstattung von Studienbeiträgen oder einen Heimplatz anzusuchen. Wer sein Ansuchen für das Studienjahr 2003/2004 noch nicht beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge eingereicht hat, kann dies nun auch online erledigen.

Möglich sind diese Online-Ansuchen über ein neues E-Government Serviceportal, das im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/EGov/Bportal zu finden ist. Zurzeit steht dieser Dienst nur für die Beantragung von Studienbeihilfen, Rückerstattung von Studienbeiträgen und Heimplätze zur Verfügung. Für den Zugang zu den Online-Diensten wird ein E-Government-Account benötigt, der aus einem Benutzernamen und einem Passwort besteht. Studierende, die im vergangenen Jahr um eine der genannten Beihilfen angesucht und für das Studienjahr 2003/2004 noch kein Gesuch eingereicht haben, haben per Post eine Mitteilung mit ihrem Benutzernamen erhalten, das Passwort kann frei gewählt werden. Wer einen Benutzernamen hat, kann das entsprechende Gesuch online ausfüllen und abschicken. Als Bestätigung für das eingegangene Ansuchen erhält der Benutzer eine E-Mail mit einer Transaktionsnummer, die ihn zur weiteren Einsicht in seinen Antrag berechtigt.

Alle Gesuche können auch weiterhin über den herkömmlichen Weg eingereicht werden. Die Antragsformulare liegen im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge sowie in allen Südtiroler Gemeinden und in den Berufsberatungsstellen des Landes auf. Unter der Adresse www.provinz.bz.it/schulfuersorge-berufsberatung können sie auch via Internet abgerufen werden. Die Anträge sind spätestens bis 16. Oktober 2003 beim Bereich Hochschulförderung des Landesamtes für Schul- und Hochschulfürsorge, in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen, einzureichen.

Für eine Studienbeihilfe können alle Studierenden ansuchen, für einen Heimplatz nur jene, die eine Universität oder Fachhochschule in Südtirol besuchen. Eine Rückerstattung von Studienbeiträgen können jene Studenten beantragen, die in den Ländern des deutschen Kulturraumes an einer Universität oder Fach­hochschule inskribiert sind, die Voraussetzungen für die Gewährung einer Studienbei­hilfe erfüllen und im akademischen Jahr 2003/2004 Studienbeiträge im Gesamtaus­maß von mindestens 516,47 Euro eingezahlt haben. Wer sich im akademischen Jahr 2003/2004 in das erste Studienjahr inskribiert, muss das Abschlussdiplom der Oberschule oder einen anderen Nachweis vorlegen, der zur Inskription berechtigt. Für die weiteren Studienjahre muss eine bestimmte Zahl von Studienkrediten, bestandenen Prüfungen oder Wochenstunden nachgewiesen werden. Die Obergrenze für das bereinigte Einkommen wurde für das Studienjahr 2003/2004 auf 23.500 Euro, das Höchstausmaß der Studienbeihilfe auf 5.200 Euro festgelegt. Für weitere Auskünfte steht der Bereich Hochschulförderung des Landesamtes für Schul- und Hochschulfürsorge zur Verfügung. Informationen werden unter der Rufnummer 0471 413369 erteilt.

bch