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Rund ein Viertel mehr Studienbeihilfen für Absolventen von Berufsausbildungskursen im Schuljahr 2003/2004

LPA - Rund 2,4 Millionen Euro stehen im kommenden Schuljahr für Studienbeihilfen an Absolventen von Vollzeitkursen der Berufsausbildung oder Land- oder Hauswirtschaftsschulen zur Verfügung. Dies hat die Landesregierung kürzlich auf Antrag von Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur beschlossen. "Dieser Betrag ist um rund ein Viertel höher als jener im Vorjahr. Damit wollen wir das Recht auf Bildung für alle bekräftigen", betont die Landesrätin. Die entsprechenden Gesuche müssen im jeweiligen Schulsekretariat oder beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge eingereicht werden, erster Einreichtermin ist der 31. März 2003.

Neu definiert wurde in diesem Jahr der Begriff des Vollzeitkurses: Die Bewerber müssen nun an vier Tagen in der Woche insgesamt mindestens 16 Unterrichtsstunden besuchen. Die Mindestdauer eines solchen Kurses beträgt fünf Monate. Beide Einreichtermine wurden vorverlegt: der Zwischentermin vom 1. August auf den 31. März, der Endtermin vom 28. November auf den 30. Oktober.

Die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens wurde auf 17.850 Euro erhöht. Der Höchstbeitrag beträgt für Bewerber, die während des Schuljahrs außerhalb der Familie wohnen, 2719 Euro und entspricht einem bereinigten Einkommen von 1597 Euro. Wer bei der eigenen Familie wohnt und die finanziellen Kriterien erfüllt, erhält eine Beihilfe von 494 Euro.

Die Bewerber müssen ihre Anträge direkt in den Schulsekretariaten oder beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge einreichen. Die Gesuchsvordrucke liegen sowohl in den Ämtern aller größeren Gemeinden Südtirols als auch im zuständigen Landesamt und in allen Berufsschulen und Berufsberatungsstellen des Landes auf. Alle Formulare können demnächst auch im Bürgernetz von der Seite des Landesamtes unter www.provinz.bz.it/Schulfuersorge-berufsberatung heruntergeladen werden. Dem Antrag muss eine Kopie der Steuererklärung 2002 oder des Einheitsformulars „CUD“ für das Jahr 2001 beigelegt werden. Die Gesuche werden vom Land stichprobenartig auf die Richtigkeit der Angaben geprüft.

bch