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Neues Pilotprojekt zum Sprachenlernen: Grünes Licht der Landesregierung

Die italienische Bildungsreform sieht in den Oberschulen den Fremdsprachenunterricht in einem Nichtsprachenfach vor. Heute (8. Juli) hat sich die Landesregierung mit der Umsetzung dieser Regelung in Südtirol befasst und beschlossen, sie versuchsweise an einigen Schulen zu erproben. Weiters gibt es nun erstmals klare Richtlinien, innerhalb derer alle Schulen Sprachprojekte bei Einhaltung der autonomiestatutarischen Bestimmungen umsetzen können.

LPA.

"Die Landesregierung teilt den Ansatz der italienischen Bildungsreform, der dem Spracherwerb einen außerordentlichen Stellenwert einräumt. Unsere Kinder und Jugendlichen müssen eine hohe Sprachkompetenz und Fremdsprachenkenntnisse aufweisen, um für die Zukunft gerüstet zu sein. Deshalb haben wir uns heute eingehend mit der Umsetzung der staatlichen und europäischen Vorgaben auseinandergesetzt, weil sich in Südtirol natürlich Schwierigkeiten für die Anwendung ergeben, weil ja die Bestimmungen des Autonomiestatuts, im Besonderen des Artikels 19, der den Unterricht in der Muttersprache vorsieht, ergeben", so Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der heutigen, verkürzten Sitzung der Landesregierung.

Auf Vorschlag von Landesrätin Sabina Kasslatter Mur hat die Landesregierung einstimmig beschlossen, den Zweit- und Fremdspracherwerb mit Sachfachunterricht gemäß Staatsschulreform an den deutschsprachigen Oberschulen versuchsweise zu erproben sowie einen verbindlichen Rahmen für neue Formen des Sprachenlernens an allen Schulen klar festzulegen und mit Bedingungen zur Einhaltung des Artikel 19 zu verknüpfen. Mit dem heutigen Beschluss werden Vorgaben definiert, die die Schulen bei der Planung und Durchführung von Sprachprojekten einhalten müssen: Es müssen beispielsweise Sprachenlernkonzepte ausgearbeitet und vom Schulrat genehmigt werden, die der Muttersprache Priorität einräumen und den Eltern ein Mitentscheidungsrecht einräumen. Alle  Projekte müssen jährlich evaluiert werden und dürfen nur bei positiver Bewertung fortgesetzt werden.

Der Beschluss sieht auch den methodischen Zugang über den so genannten CLIL-Ansatz vor, mit dem ein Nichtsprachenfach in Italienisch oder einer Fremdsprache unterrichtet werden kann - allerdings darf dies maximal zwei Fächer und maximal die Hälfte des jeweiligen Jahresstundenkontingents betreffen. Zudem muss eine Abstimmung mit dem muttersprachlichen Fachunterricht erfolgen: Die deutsche Fachlehrperson überprüft die Kompetenzen in der Muttersprache und nimmt auch die gesamte Bewertung vor. Lehrpersonen, die zeitweise CLIL-Unterricht geben, müssen drei Voraussetzungen erfüllen: das Studium des Faches, sehr gute Sprachkenntnisse und eine sprachdidaktische Ausbildung.

"Der heutige Beschluss ist Teil eines Gesamtpaketes zur Verbesserung der Sprachkompetenzen von Kindern und Jugendlichen, beginnend bei der Muttersprache. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist didaktische und methodische Qualität. Die neue Regelung gibt den Schulen einerseits klare Richtlinien zur Einhaltung unserer Gesetzgebung, andererseits die Möglichkeit, auch neue Wege zu beschreiten, den Sprachunterricht so effizient und effektiv wie möglich zu gestalten", unterstreicht Landesrätin Kasslatter Mur. 

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