Aktuelles

Stipendien für den Schulbesuch außerhalb des Landes

LPA - Wer außerhalb des Landes eine Oberschule oder einen Vollzeitkurs der Berufsbildung besucht, den es in Südtirol nicht gibt, kann noch bis zum 12. Dezember 2002, beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge in Bozen um Studienbeihilfen ansuchen.

Um die Studienbeihilfe können all jene ansuchen, die außerhalb der Provinz Bozen, italienische oder deutsche Oberschulen oder Vollzeitkurse der Berufsausbildung besuchen, die es in Südtirol nicht gibt und die mindestens sechs Monate dauern. Sie müssen Bürger der Europäischen Union sein und seit mindestens vier Jahren in Südtirol ansässig sein. Das Höchstausmaß einer Studienbeihilfe beträgt 3.600,00 Euro und entspricht einem bereinigten Einkommen von 1.550,00 Euro für Bewerber, die gezwungen sind während des Schuljahres außerhalb der Familie zu wohnen. Es entspricht einer Studienbeihilfe von mehr als 19 Unterrichtsstunden pro Woche. Die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens beträgt 22.810,00 Euro.

Die entsprechenden Gesuche müssen bis spätestens 12. Dezember 2002 (letzter Termin), bei den betreffenden Schulen bzw. auch direkt beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, in Bozen, eingereicht werden. Die Gesuchsvordrucke liegen im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge sowie in den Gemeinden Bozen, Brixen, Bruneck, Meran und Schlanders, sowie in allen Berufsberatungsstellen auf.

Dem Gesuch ist eine nicht beglaubigte Fotokopie der Steuererklärung 2001 - für das Jahr 2000 beizulegen. Falls Vordrucke als lose Blätter (z. B. Formulare aus dem Internet) eingereicht werden, muss der/die Bewerber/in jede einzelne Seite unterschreiben. Werden Unterlagen oder Erklärungen mittels Fax übermittelt, so ist diesen eine nicht beglaubigte Fotokopie des Personalausweises des/der Unterzeichners/in beizulegen.

Das Höchstausmaß einer Studienbeihilfe beträgt 3.600,00 Euro und entspricht einem bereinigten Einkommen von 1.550,00 Euro für Bewerber, die gezwungen sind während des Schuljahres außerhalb der Familie zu wohnen. Es entspricht einer Studienbeihilfe von mehr als 19 Unterrichtsstunden pro Woche. Die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens beträgt 22.810,00 Euro.

Im Rahmen des letzten Einreichtermins, d.h. 12. Dezember 2002 für Anträge der Oberschulen oder Vollzeitkurse der Berufsausbildung außerhalb der Provinz Bozen, wird für die Behebung von Mängeln und für die Berichtigung oder Ergänzung von Anträgen ein Heilungstermin von 15 Tagen ab Erhalt der entsprechenden Aufforderung von Seiten des Amtes eingeräumt.

Anträge, die wegen Falscherklärung vom Genuss beantragter Beiträge aller Art ausgeschlossen wurden, werden für die Dauer von drei Jahren nicht mehr berücksichtigt. "Die Landesregierung kann jederzeit mittels Stichproben die Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben überprüfen", so Walter von Schlechtleitner, Direktor des Landesamts für Schul- und Hochschulfürsorge.

Weitere Informationen können direkt im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Landhaus VII, 2. Stock, Zimmer 204, Andreas-Hofer-Straße 18, in Bozen sowie unter den Telefonnummern 0471 412927, 0471 413316 und 0471 413346 eingeholt werden.

Alles Wissenswerte über Studienbeihilfen sowie die Gesuchsvordrucke gibt´s im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse: www.provinz.bz.it/Schulfuersorge-berufsberatung/4001/Schulfuersorge/Vollzeitkurse .

SAN