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Studienförderung: Rechtzeitig ansuchen bringt Vorteile!

LPA - Studentinnen und Studenten, die im akademischen Jahr 2002/2003 eine Universität, eine Fachhochschule oder eine diesen gleichgestellte Einrichtung außerhalb Südtirols besuchen, können sich bei der Landesverwaltung um Studienförderung bewerben. Das zuständige Landesamt für Hochschulfürsorge rät den Studenten, die Gesuche möglichst bald einzureichen.

Hochschülerinnen und Hochschüler sollten sich den 13. September 2002 in ihren Vormerkkalender eintragen: Es handelt sich dabei um den zweiten Termin zur Beantragung von Studienbeihilfen für das akademische Jahr 2002/2003. Wer also im Herbst an einer Universität, Fachhochschule oder diesen gleichgestellten Einrichtung außerhalb Südtirols studiert und Anspruch auf Studienförderung hat, sollte möglichst bald, ein entsprechendes Gesuch im Landesamt für Hochschulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen, einreichen.

Eine rechtzeitige Bewerbung um Studienförderung bringt eine Reihe von Vorteilen:

- frühere Auszahlung der Beihilfen
- Zeit für ausführliche Information und Beratung
- Möglichkeit der Berichtigung unvollständiger Anträge bis zum Endtermin
- keine Warteschlangen
- keine Gefahr wegen nicht ausreichender Mittel einer Rangordnung unterworfen zu werden (ab dem Einreichetermin, ab dem die Gelder nicht mehr ausreichen, um allen Anspruchsberechtigten eine Studienbeihilfe zuzuweisen, wird eine Rangordnung erstellt).

Endtermin für die Vorlage von Ansuchen um Studienstipendien ist der 16. Oktober 2002.

jw