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Studienbeihilfen in Berufsausbildung: 1. August Zwischentermin

LPA - Alle Schüler, die Im Schuljahr 20002/2003 einen Vollzeitkurs der Berufsausbildung bzw. der Land- oder Hauswirtschaftsschulen besuchen, sollten sich den 1. August 2003 als Zwischentermin für die Einreichung der Anträge um Studienbeihilfe vormerken.

Südtiroler, die einen Vollzeitkurs der Berufsbildung bzw. der Land- und Hauswirtschaftsschulen besuchen, der mindestens fünf Monate dauert, können ihr Ansuchen um Studienbeihilfe bereits vor dem 1. August, 2002 (Zwischentermin) einreichen. Der Endtermin für die Einreichung der Anträge ist der 28. November 2002.

Das Höchstausmaß einer Studienbeihilfe beträgt 2.640,00 Euro und entspricht einem bereinigten Einkommen von 1.550,00 Euro für Bewerber, die gezwungen sind während des Schuljahres außerhalb der Familie zu wohnen. Die Studienbeihilfe für alle anderen Anspruchsberechtigten beträgt 480,00 Euro. Die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens zur Gewährung einer Studienbeihilfe beträgt 17.500,00 Euro.

Die Anträge können bei den betreffenden Schulen bzw. auch direkt beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, in Bozen eingereicht werden.

Die entsprechenden Gesuchsvordrucke liegen im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge, in allen Gemeinden sowie in allen Berufsberatungsstellen auf. Dem Antrag ist im Schuljahr 2002/03 eine nicht beglaubigte Fotokopie der Steuererklärung 2001 - für das Jahr 2000 beizulegen.

Im Wettbewerb wurden außerdem neue Begründungen im Bereich der objektiven Schwierigkeiten angeführt, teilt der Direktor des Landesamtes für Schul- und Hochschulfürsorge, Walter von Schlechtleitner mit: In Familien mit vier oder mehr zu Lasten lebenden minderjährigen Kindern, ist die notwendige elterliche Aufsicht und Hilfestellung beim Lernen nicht gegeben (Punkt 8). Als andere objektive Schwierigkeit gilt, wenn auf dem Familienstandsbogen der Eltern des Bewerbers ein Familienangehöriger aufscheint, der eine Behinderung physischer, psychischer oder geistiger Natur von mindestens 50 Prozent oder eine Invalidität entsprechend der I. oder II. Kategorie nachweisen kann (Punkt 7).

Die Landesregierung kann jederzeit die Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben überprüfen.

Weitere Informationen können direkt im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, Landhaus VII, 2. Stock, Zimmer 204 in Bozen sowie unter den Telefonnummern 0471 413316, 413346 und 412927 eingeholt werden. Alles Wissenswerte sowie die Gesuchsvordrucke sind auch im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse:

www.provinz.bz.it/Schulfuersorge-berufsberatung/4001/Schulfuersorge/berufsschueler zu finden.

SAN