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Kindergarten und Musikschulen: PC-Ausgaben-Rückerstattung für Lehrpersonal

LPA - Das pädagogische Kindergartenpersonal und das Lehrpersonal der Musikschulen kann sich Ausgaben für die Anschaffung von Computer-Hard- und Software teilweise rückerstatten lassen. Das hat die Landesregierung am Montag (15. September) beschlossen. Ansuchen können ab sofort im Amt für Schulfinanzierung des Deutschen Schulamtes eingereicht werden.

Um Entwicklung und Vernetzung im Kindergarten und an Musikschulen zu fördern, hat die Landesregierung am Montag beschlossen, dem pädagogischen Kindergartenpersonal und dem Lehrpersonal der Musikschulen Auslagen für die Anschaffung von Hard- und Software rückzuerstatten.

Die Rückvergütung beläuft sich auf 40 Prozent der anerkannten Kosten bis zu maximal 300 Euro. Die einmalige Rückvergütung kann in einem Zeitraum von drei Jahren beansprucht werden. Rückwirkend können Belege von Ankäufen berücksichtigt werden, die ab dem 17. Juli 2008 getätigt worden sind. Die Belege müssen auf den Namen des Gesuchstellers ausgestellt und ordnungsgemäß quittiert worden sein.

Die Gesuche sind im Amt für Schulfinanzierung des Deutschen Schulamtes in der Amba-Alagi-Straße 10 in Bozen einzureichen. Gesuchsvordrucke, weitere Unterlagen und Informationen finden sich im Südtiroler Bürgernetz unter http://www.provinz.bz.it/schulamt/. Auskünfte erteilt die zuständige Sachbearbeiterin Carmen Stockner unter der Telefonnummer 0471 417607, Fax 0471 417609 oder eMail: carmen.stockner@schule.suedtirol.it.

 

jw