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Landesregierung bekräftigt ihren Standpunkt zum Bildungsgesetz

LPA - Die Landesregierung hat sich am vergangenen Montag (19. Mai) nochmals mit dem Gesetzesentwurf „Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe“ befasst. Dabei wurde der Standpunkt gegenüber den vorgebrachten Streikgründen der Schulgewerkschaften bekräftigt. Die Schullandesräte Otto Saurer und Florian Mussner legen nun in einem Schreiben die Position der Landesregierung zu den strittigen Punkten Wahlbereich, Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote sowie Übergangsregelung für das Schuljahr 2008/2009 dar.

In den letzten Wochen und Monaten wurde immer wieder in der Öffentlichkeit über den Gesetzesentwurf diskutiert. Ausgangspunkt der Diskussion war vor allem der Artikel 15, Absatz 5, der die Einführung eines Wahlbereiches in den Rahmenrichtlinien durch die Landesregierung vorsieht. Die Schulgewerkschaften fordern, die Entscheidung über die Einführung eines Wahlbereiches den autonomen Schulen zu überlassen, während die Landesregierung den Standpunkt vertritt, dass der Wahlbereich als einheitlicher Standard der Dienstleistung der Schulen zu definieren ist und als Voraussetzung für die Verwirklichung gerechter Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten ist.

Die Evaluation der bisherigen Erfahrungen mit der Schulreform hat breiteste Zustimmung gerade im Bereich der Wahlangebote erbracht. Selbst auswählen zu können, dann noch unter teilweise neuen anregenden Tätigkeiten und Themen, übt einen starken Reiz auf die Schülerinnen und Schüler aus und erfüllt sie mit der Genugtuung, bei der Gestaltung des eigenen Lernens und für einige Stunden in der Woche als Ersthandelnde in den Mittelpunkt gerückt zu werden.

Im Sinne der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler wird deshalb, zumindest was die deutsche und ladinische Schule anlangt, auch in Zukunft an allen Schulen ein Wahlangebot gemacht werden. Es wird Aufgabe der Rahmenrichtlinien sein, allgemeine Grundsätze für diesen Bereich festzulegen. Die Umsetzung steht dann den autonomen Schulen zu.

Heftig diskutiert wurde in der Schulwelt auch über den Artikel 17bis, der die Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote regelt. Während von den Eltern, Vereinen und Verbänden das Anliegen der Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote im Wahlpflichtbereich befürwortet wird, warnen Lehrpersonen und Führungskräfte der Schulen vor der „Auslagerung“ von Unterrichtszeit: die verpflichtende Unterrichtszeit im Kern- und Wahlpflichtbereich diene dazu, das Recht und die Pflicht jeder Schülerin und jedes Schüler auf Bildung zu garantieren.

Die Landesregierung setzte sich mit den konträren Positionen auseinander und bekräftigte ihren Standpunkt, dass die autonomen Schulen im Schulprogramm Kriterien für die Zusammenarbeit mit den Musikschulen festlegen können. Das bedeutet, sie entscheidet, ob es eine Zusammenarbeit mit den Musikschulen geben soll und, wenn ja, in welcher Form diese erfolgt. Zudem obliegt es einzig und allein der autonomen Schule, im Rahmen des Wahlbereichs außerschulische Tätigkeiten anzuerkennen.

Es sei nämlich Aufgabe der Politik, so die Landesräte Otto Saurer und Florian Mussner in ihrem Schreiben, den Rahmen festzulegen, innerhalb dessen sich die Schulautonomie entfaltet. Die Politik entscheide über das »Ob« – das »Wie« sei dann Sache der autonomen Schule. Der Gesetzentwurf sei deshalb ein Garant gegen Beliebigkeit.

Die Landesregierung bekräftigte auch ihren Standpunkt zum Artikel 23, Absatz 3, dass angesichts des Termins des voraussichtlichen Inkrafttretens des Gesetzes im Juni 2008 und aufgrund der noch zu erlassenden Rahmenrichtlinien die derzeitigen Beschlüsse zur Erprobung der Schulreform auch im kommenden Schuljahr 2008/2009 in Kraft bleiben.

Auf der Homepage des Deutschen Schulamtes unter www.provinz.bz.it/schulamt ist der vollständige Text abrufbar.

jw