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Heimplätze für Studierende in Südtirol: Ansuchen ab 13. Mai

LPA - Ab 13. Mai können sich Studierende in Südtirol um einen der insgesamt 400 Wohnplätze bewerben, die das Land Südtirol in Heimen und Appartments zur Verfügung stellt. "Durch die Wohnplätze soll den Studierenden ein angenehmes Umfeld des Wohnens, des Lernens und der Gemeinschaft geboten werden", betont der für Bildungsförderung zuständige Ressortdirektor, Günther Andergassen. Er verweist darauf, dass Miete und Nebenkosten von den Studierenden zu tragen sind.

Anrecht auf einen Heimplatz haben Studierende, die an einer Hochschuleinrichtung in Südtirol in einen Laureats-, Fachlaureats- oder diesen gleichgestellten Studiengang inskribiert sind, nicht weniger als 50 Prozent des für die Gewährung einer ordentlichen Studienbeihilfe erforderlichen Mindeststudienerfolges erzielt und die gesetzliche Studiendauer um nicht mehr als zwei Jahre überschritten haben.

Um einen Heimplatz für das kommende akademische Jahr 2008/2009 kann ab 13. Mai 2008 angesucht werden. Ab 9 Uhr können die Gesuche am Schalter des Landesamtes für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen eingereicht oder dem Amt mittels Fax (FAX-Nr. 0471 41 33 88) zusammen mit einer Fotokopie des Personalausweises zugestellt werden.

Die Antragsformulare stehen als Download-Formular im Südtiroler Bürgernetz zur Verfügung http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/. Dort sind auch die Richtlinien, weitere Informationen sowie die aktualisierte Broschüre „Wohnen und Studieren in Südtirol“ zu finden. Die Broschüre wird ab 12. Mai 2008 auf Anfrage auch zugeschickt.

Der für Bildungsförderung zuständige Ressort- und Abteilungsdirektor Günther Andergassen erinnert daran, dass die Zuweisung der Heimplätze nach chronologischer Reihenfolge der eingelangten Anträge erfolgt, wie in den Richtlinien festgelegt.

jw