Aktuelles

Anreize zum Erlernen der Landessprachen

LPA – Öffentlich Bedienstete, die einen Zweitsprachkurs oder einen Ladinischkurs besuchen, können auch 2008 mit der Unterstützung des Landes Südtirol rechnen. "Es ist nicht nur eine Vorgabe des Autonomiestauts, sondern ein großes Anliegen, dass sich jeder Bürger und jede Bürgerin in Südtirol im Umgang mit öffentlichen Ämtern der eigenen Muttersprache bedienen kann", betont Kulturlandesrätin Sabina Kasslatter Mur.

Für öffentlich Bedienstete gibt es Anreize zur Verbesserung der Landessprachen-Kenntnisse

Angestellte im öffentlichen Dienst sollten mit den Bürgern in beiden Landessprachen kommunizieren können. Aus diesem Grund ist die Beherrschung der beiden notwendig, noch besser, wenn öffentlich Bedienstete auch die dritte Landessprache Ladinisch kennen. Seit fünf Jahren fördert das Land den Besuch von Zeitsprachkursen ebenso wie jenen von Ladinischkursen mittels Gutscheinen. Auch im Jahr 2008 gibt es wieder die Möglichkeit, Gutscheine von 160 Euro für die Teilnahme an einem Sprachkurs zu erhalten.

Anrecht auf den Gutschein haben die Bediensteten der Staatsverwaltungen und der öffentlichen Körperschaften in Südtirol. Der Gutschein wird deutschsprachigen Bediensteten für den Besuch eines Italienisch- oder eines Ladinischkurses zuerkannt, italienischsprachige Angestellte können ihn für die Teilnahme an einem Deutsch- beziehungsweise Ladinischkurs in Anspruch nehmen.

Jeder Bedienstete hat Anrecht auf bis zu zwei Gutscheine pro Jahr. Um einen Gutschein beanspruchen zu können, muss ein Kurs besucht werden, der mindestens 40 Unterrichtsstunden umfasst und innerhalb 31. Dezember des laufenden Jahres abgeschlossen wird. Vorgeschrieben wird, dass der Teilnehmer mindestens zwei Drittel des Unterrichts mit Erfolg besucht hat und dass der Lehrgang von einem akkreditierten Anbieter (alpha beta piccadilly, AZB, Palladio) durchgeführt wird. Die Gutscheine liegen bei den Anbietern auf.

In den vergangenen fünf Jahren wurden über 1500 Gutscheine vergeben, wobei die große Mehrzahl für den Besuch von Deutschkursen in Anspruch genommen wurde. Die Initiative des Amtes für Weiterbildung in der Landesabteilung Deutsche Kultur und Familie und des Amtes für Zweisprachigkeit und Fremdsprachen der Landesabteilung Italienische Kultur wird vom Regierungskommissariat unterstützt.

Weitere Informationen erteilt das Amt für Weiterbildung in der Landesabteilung Deutsche Kultur, Bozen, Andreas-Hofer-Straße 18, (Tel.: 0471 413372, E-Mail:Elisabeth.Ramoser@provinz.bz.it.

jw

Bildergalerie