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Sommerbetreuungsprojekte: Gesuchstermin 17. März 2008

LPA - Für Maßnahmen und Projekte zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen während der schulfreien Sommermonate stellt die Landesregierung im laufenden Jahr 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Körperschaften, Vereine und Privatpersonen, die im kommenden Sommer oder während des Schuljahres 2008/09 am Nachmittag solche Projekte anbieten, können bis zum 17. März im Landesamt für Schulfürsorge um Förderung ansuchen.

Das Land Südtirol hat in den vergangenen Jahren den Aufbau einer pädagogisch qualifizierten Begleitung für Kinder und Jugendliche in der kindergarten- beziehungsweise schulfreien Zeit finanziell stark gefördert. Auch im laufenden Jahr stehen wieder ansehnliche Geldmittel bereit, um pädagogisch wertvolle Betreuungsprojekte zu unterstützten. „Wir wollen durch diese Förderung vor allem berufstätigen Eltern unter die Arme greifen, für die die Überbrückung des Sommers oft ein Problem ist“, so Schullandesrat Otto Saurer. „Außerdem unterstützen wir damit auch die Gemeinden im Land“, erklärt der Landesrat.

Körperschaften, Vereinigungen sowie Privatpersonen, die ohne Gewinnabsicht Sommerbetreuungsprojekte sowie Nachmittagsprojekte während des Schuljahres 2008/09 anbieten, können bis zum 17. März im Amt für Schulfürsorge der Landesabteilung Bildungsförderung um finanzielle Förderung ansuchen. Der Gesuchstermin, der normalerweise auf den 15. März fällt, wurde um zwei Tage verlängert, da der 15. in diesem Jahr ein Samstag ist. 

Dem Antrag ist ein Gutachten der Gemeinde beizulegen, in dem der örtlichen Bedarf nachgewiesen beziehungsweise bestätigt wird. Weitere Informationen sowie sämtliche frisch überarbeitete Unterlagen sind im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung zu finden. Informationen erteilen die zuständigen Sachbearbeiterinnen Karin Bampi (Tel. 0471 412928, Martha Kasseroller (Tel. 0471 413346) oder Brigitte Schgraffer Comploi (Tel. 0471 413383).

jw