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„Optantendekret“ gab vor 60 Jahren vielen Südtirolern Heimat zurück

LPA – Am kommenden Samstag, 2. Februar, sind genau 60 Jahre vergangen, seit 1948 der italienische Ministerrat in Rom das Dekret über die Rückoption, das so genannte „Optantendekret“ verabschiedete und damit allen Südtiroler Optanten, von denen 75 000 tatsächlich abgewandert waren, das Heimatrecht zurückgab. Für Landeshauptmann Luis Durnwalder und Kulturlandesrätin Sabina Kasslatter Mur ist das „Optantendekret“ einer der Grundsteine der Südtiroler Autonomie-Geschichte.

Rückkehrer am Bozner Bahnhof

Die Option von 1939 hatte tiefe Brüche in das soziale, wirtschaftliche und rechtliche Gefüge Südtirols gerissen, die es nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Schritt für Schritt zu überwinden galt. Eines der Probleme, das am dringendsten einer Lösung bedurfte, war jenes der Staatsbürgerschaft. „Die meisten Südtiroler, waren Optanten und als solche ‚Displaced Persons’, also Heimatlose, Vertriebene, Ausländer. Was mit den Optanten geschehen sollte, ob sie aus Italien vertrieben werden würden, wie Millionen Deutschsprachiger im östlichen Europa, war 1945 noch völlig offen“, erklärt der Zeithistoriker am Südtiroler Landesarchiv, Gerald Steinacher.    

Die italienische Regierung betrachtete bei Kriegsende grundsätzlich alle Südtiroler, die für die deutsche Staatsbürgerschaft optiert hatten - also über 80 Prozent der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung - als Ausländer, die die italienische Staatsbürgerschaft verloren hatten. „Dies betraf sowohl jene etwa 75 000 Südtiroler, die die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen und das Land verlassen hatten, wie auch jene, die das Land noch nicht verlassen hatten“, so der Zeitgeschichtler. Wäre den Südtiroler Optanten der Wiedererwerb der italienische Staatsangehörigkeit vorenthalten oder verweigert worden, wären sie als Heimatlose ohne den Schutz beziehungsweise die Sicherheit staatsbürgerlicher Rechte gewesen.

„Nach Faschismus, Krieg und NS-Herrschaft hofften zunächst viele Südtiroler auf eine Rückkehr nach Österreich“, so Steinacher. Diese Hoffnung wurde durch den Entschluss der Alliierten, die Brennergrenze beizubehalten, zerschlagen. 1946 wurde Italien dazu verpflichtet, den Südtirolern eine möglichst weitgehende Selbstverwaltung zuzugestehen, wofür im September 1946 mit dem Gruber-Degasperi-Abkommen die rechtliche Grundlage gelegt wurde. Der Vertrag schreibt zwar die Revision der Staatsbürgerschaftsoptionen vor, legt aber nicht im Detail fest, wie dies geschehen soll.

Der staatsrechtliche Schwebezustand und die Verunsicherung der Menschen wurde nach langen Verhandlungen zwischen Italien und Österreich am 2. Februar 1948 beendet, als der italienische Ministerrat das Dekret über die Rückoption genehmigte, das am 5. Februar 1948 in Kraft trat und den Südtirolern nach Widerruf der Option für Deutschland von 1939 die Erlangung der italienischen Staatsbürgerschaft ermöglichte. Dabei wurde rund 4000 Optanten das Rücksiedlungsrecht meist mit der Begründung eines Naheverhältnisses zum NS-Regime vorenthalten. Bevor aber die ersten Rücksiedler im Sommer 1949 auf legalem Weg nach Südtirol zurückkehren konnten, fanden wiederholt Rückkehrer auf dem Weg über die grüne Grenze den Tod durch Erschöpfung oder Kälte.

„Was für die Zukunft des Landes das Gruber-Degasperi-Abkommen war, war für die Südtiroler das Optantendekret“, werten LH Durnwalder und Kulturlandesrätin Kasslatter Mur, „erst das Optantendekret gab den meisten Südtirolern wieder ihr Heimat-Recht zurück und ermöglichte den Abgewanderten eine Rückkehr nach Südtirol, wo ihr Mitwirken für den Wiederaufbau des Landes notwendig war und den Weg in die Autonomie, die Sicherheit und den Wohlstand eröffnete."

jw

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