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Amt für Schulfürsorge künftig für Förderung von Ausbildungsaufenthalten im Ausland zuständig

LPA - Wer für einen Ausbildungsaufenthalt im Ausland eine finanzielle Landesförderung in Anspruch nehmen möchte, muss sich künftig nicht mehr an das Landesamt für Lehrlingswesen, sondern an das Landesamt für Schulfürsorge wenden. Das Landesamt für Schulfürsorge hat mit Jahresbeginn 2008 die Beitragsverwaltung für die Förderung von Ausbildungsaufenthalten außerhalb des Landes übernommen.

"Da Ausbildungsaufenthalte im Ausland einen wichtigen Bestandteil eines Ausbildungsweges darstellen und auch zur Anhebung des Bildungsstandards im Land beitragen, hat die Landesregierung beschlossen, die Förderung solcher Ausbildungsaufenthalte in der Abteilung Bildungsförderung anzusiedeln", erklärt Bildungslandesrat Otto Saurer.

Auch diese Fördermaßnahme verfolge das Ziel, die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung des Landes zu fördern, indem Ausbildung in spezifischen Bereichen unterstützt werde, so der Landesrat. Dies geschehe über finanzielle Beiträge für Ausbildungsaufenthalte im Ausland oder in anderen Regionen Italiens, vorausgesetzt in Südtirol selbst gibt es keine Ausbildungsmöglichkeiten gleichen Bildungsinhalts oder Spezialisierungsgrads gleichwertig. Die Ausbildungszeit darf maximal sechs Monate betragen.

Richard Paulmichl, Amtsdirektor für Schulfürsorge, verweist darauf, dass "Initiativen im Rahmen des Gesundheits- und Sozialbereiches, der künstlerischen Tätigkeit und Sprachstudien von dieser Regelung ausgenommen sind, da sie durch eigene Gesetzesbestimmungen geregelt sind".

Ansuchen um Förderung von Ausbildungsaufenhalten außerhalb Südtirols sind künftig an das Landesamt für Schulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen, zu richten. Alle nötigen Informationen finden sich im Südtiroler Bürgernetz unter http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/default.asp.

jw