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Studienbeihilfen für Pflichtschüler - Gesuche bis 18. Oktober abgeben

LPA - Schüler der Pflichtschule, die ihren Wohnsitz oder ihr Domizil in Südtirol haben und darauf angewiesen sind, während des Schuljahres außerhalb der Familie zu wohnen, haben auch im Schuljahr 2007/08 Anrecht auf eine Studienbeihilfe. Das Höchstausmaß der Beihilfe beträgt 2800 Euro.

Das Landesamt für Schulfürsorge hat einen Wettbewerb zur Gewährung von 213 Studienbeihilfen zu je 2800 Euro für Pflichtschüler ausgeschrieben, die während des Schuljahres nicht mit der Familie wohnen können. Beihilfeberechtigt sind Schüler, die ihren Wohnsitz oder ihr Domizil in einer Gemeinde Südtirols haben und keine anderen Beihilfen beziehen bzw. über keinen kostenlosen Heimplatz verfügen. Sind die Kosten für einen Heimplatz geringer als die genehmigte Beihilfe, wird der Mehrbetrag abgezogen. Die Landesregierung behält sich vor, mittels Stichproben jederzeit die Richtigkeit der angebenen Daten zu überprüfen. 

Die entsprechenden Gesuchsvordrucke liegen im Landesamt für Schulfürsorge aus bzw. können dem Bürgernetz entnommen werden (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung). Um Beihilfe ansuchen können Familien, die im Jahr 2005 ein bereinigtes Einkommen bis 20.000 Euro bezogen haben. Die Gesuche nebst erforderlichen Dokumenten sind innerhalb 18. Oktober beim Landesamt für Schulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen zu hinterlegen.

Im Gegensatz zu den vorhergehenden Jahren sind den Gesuchen keine zusätzlichen Unterlagen oder Erklärungen beizulegen. Weitere Informationen können direkt im Landesamt für Schulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, in Bozen sowie unter den Telefonnummern 0471 413305 – 413344 – 412924 und 412925 oder im Bürgernetz eingeholt werden.

nd