Aktuelles

Beiträge für den Besuch von Italienisch- und Ladinisch-Kursen

(LPA) Wer bis zum 31. Mai 2008 einen Kurs beginnt, um Italienisch oder Ladinisch zu erlernen, kann um einen entsprechenden Beitrag des Landes ansuchen. Italienischkurse werden nur dann anerkannt, wenn sie außerhalb Südtirols stattfinden, die Beiträge sind nach Einkommen gestaffelt.

Gefördert wird der Besuch von Ladinischkursen ebenso wie jener von Italienischkursen oder auch einer anerkannten Schule oder Universität in einer anderen Provinz Italiens. Ladiner haben die Möglichkeit, entweder Deutschkurse im deutschsprachigen Ausland oder die genannten Italienischkurse zu besuchen. Die Kurse müssen mindestens zwei aufeinanderfolgende Wochen, also mindestens zehn Tage Unterricht und 50 Kursstunden umfassen. 

Wer um eine Kursbeitrag ansuchen möchte, darf die Einkommenshöchstgrenze von 27.800 Euro nicht überschreiten. Dabei wird das Einkommen aus dem Jahr 2006 herangezogen, und zwar sowohl jenes des Bewerbers als auch jenes von dessen Eltern oder Ehepartner. Das Einkommen ist zudem ausschlaggebend für die Berechnung der Tagessätze, die zwischen 31 und 62 Euro liegen, bzw. des Höchstzuschusses, der sich zwischen 2750 und 5500 Euro bewegt. Die Tagessätze gelten für die ersten 20 Tage eines Kurses, danach werden sie reduziert.

Die Bewerber können ab sofort und innerhalb 30. Mai 2008 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses einreichen. Die Anträge von deutsch- und ladinischsprachigen Bewerbern nimmt das Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung in der Bozner Andreas-Hofer-Straße 18 entgegen.

chr