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Benutzung von Schulgebäuden für außerschulische Zwecke neu geregelt

LPA - Schulgebäude, Schulturnhallen und schulische Anlagen sollen in Zukunft auch während der schulfreien Zeit bestmöglich genutzt werden. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung heute (Montag, 16. Juli) auf Vorschlag von Bildungslandesrat Otto Saurer die "Benutzung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen der Schulen für außerschulische Tätigkeiten" neu geregelt.

"Durch diese Neuregelung wollen wir eine möglichst gute Auslastung der Infrastrukturen ermöglichen", erklärt Bildungslandesrat Saurer, der den Vorschlag für die Neuordnung heute gemeinsam mit der ladinischen Schullandesrätin Luisa Gnecchi, dem ladinischen Schullandesrat Florian Mussner und dem für die Haus- und Landwirtschaftsschulen zuständigen Landesrat Hans Berger der Landesregierung zur Beschlussfassung unterbreitet hat.

In der heute von der Landesregierung genehmigten Neuregelung wird festgeschrieben, dass Schulgebäude, schulische Einrichtungen und Anlagen grundsätzlich ab 18 Uhr – bis zur Erstellung des definitiven Stundenplans durch die Schule – sowie während der schulfreien Zeit für außerschulische Tätigkeiten genutzt werden können. Außerdem wird die Benutzung an schulfreien Tagen möglich.

Für Turn- und Sporthallen ist ein eigener Benutzungsplan vorgesehen. Er wird von einer Kommission erstellt, die sich aus je zwei Vertretern der Gemeinde und der jeweiligen Schulen zusammensetzt. "Durch diese ständigen Kommission soll die Gemeinde stärker in die Zuteilung der Hallen eingebunden werden", so die zuständigen Landesregierungsmitglieder, wodurch eine bedarfsgerechte Zuweisung gewährleistet werden solle. Die Zuteilung für Tätigkeiten von kurzer Dauer nimmt der jeweilige Schuldirektor selbst vor.

Die Unterverwahrung durch die Vereine hebt Bildungslandesrat Saurer als weitere Neuerung hervor, durch die Verantwortung auf die Vereine übertragen werden kann. "Auch wenn kein Schulpersonal zur Verfügung steht, können die Hallen nun an die Vereine vergeben werden, sofern diese die Kosten dafür übernehmen", so Saurer weiter. Vereine, die Tätigkeiten ohne Gewinnabsicht anbieten, sind von der Rückerstattung der Spesen befreit. Die Befreiung betrifft nicht nur die sportlichen, sondern auch die kulturellen Tätigkeiten und gilt für das ganze Land.

An der heute von der Landesregierung verabschiedeten Neuregelung wurde monatelang gefeilt, dabei wurden zahlreiche Gespräche mit dem Gemeindenverband, der ASSA (Vereinigung der Autonomen Schulen Südtirols), dem VSS und dem CONI geführt.

jw