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Kinderbetreuung in der schulfreien Zeit: Förderungs-Anträge bis 28. Februar

(LPA) Eltern sollen auch in der kindergarten- und schulfreien Zeit auf Betreuungsangebote für ihre Kinder zurückgreifen können. Dieses Ziel verfolgt das Land bereits seit drei Jahren durch die Förderung geeigneter Projekte. Entsprechende Anträge können noch bis zum 28. Februar eingereicht werden.

Gefördert werden können Projekte in der unterrichtsfreien Zeit, am Nachmittag oder in den Ferien, und zwar solche von Schuleinrichtungen genauso, wie von Vereinen oder einzelnen Personen. Wichtig ist, dass die eingereichten Projekte auf den konkreten Bedarf vor Ort ausgerichtet sind. Dies wird dadurch sichergestellt, dass die Vorhaben von den betroffenen Gemeinden positiv begutachtet werden müssen. Darüber hinaus wird eine pädagogisch qualifizierte Begleitung der Kinder und Jugendlichen gefordert. Projekte am Nachmittag sind mit einer Schule im Einzugsgebiet abzustimmen, Projekte, die Kinder im Kindergartenalter betreffen, mit einem Kindergarten vor Ort.

Auch zeitlich unterliegen die Betreuungs-Projekte klaren Regeln. Die Initiativen am Nachmittag müssen mindestens drei Monate lang angeboten werden, und zwar wenigstens ein Mal pro Woche zwei Stunden lang. Projekte in den Ferien sollten sich über mindestens zwei Wochen erstrecken und wenigstens zehn Tage umfassen.

Vereinigungen, die ein Interesse an einer öffentlichen Förderung ihrer Projekte zur Begleitung von Kindern und Jugendlichen in der schulfreien Zeit haben, können die entsprechenden Gesuche im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen, einreichen. Als erster Zwischentermin gilt der 28. Februar.

Für nähere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen des Landesamts für Schul- und Hochschulfürsorge Karin Bampi (Tel. 0471 412928) und Brigitte Schgraffer Comploi (Tel. 0471 413383) jeweils vormittags zur Verfügung, Antragsformulare und Informationen gibt's auch im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung.

chr