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2360 Kandidaten werden heuer zur reformierten Oberschluss-Abschlussprüfung antreten

LPA - Im Deutschen Schulamt sind die Vorbereitungsarbeiten für die diesjährigen Oberschul-Abschlussprüfungen angelaufen, nachdem die römische Abgeordnetenkammer das Gesetz zur Reform der staatlichen Abschlussprüfung der Oberschule im vergangenen Dezember genehmigt und damit vor allem die Zulassungsvoraussetzungen und die Kommissionszusammensetzungen geändert hat. "In diesem Schuljahr werden an den deutschensprachigen Oberschulen im Lande voraussichtlich 2260 interne und weitere hundert externe Kandidaten zur reformierten Prüfung antreten", so Schulamtsleiter Peter Höllrigl, "die Anzahl der Kommissionen wird aufgrund der Reform stark zunehmen."

Die grundlegenden Neuerungen der so genannten Matura-Reform sind neben den Zulassungsvoraussetzungen für Kandidatinnen und Kandidaten und der Zusammensetzung der Kommissionen, die Form der zweiten schriftlichen Prüfung sowie die Zuweisung der Punkte. 

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist künftig die positive Bewertung am Ende der Abschlussklassen erforderlich. Externe Kandidaten müssen in einer Vorprüfung beweisen, dass sie den Stoff der fünften Klasse beherrschen.

Was die Zusammensetzung der Kommission betrifft, gibt es eine Rückkehr zu der im Jahre 1997 eingeführten Form: Die Kommission besteht wieder aus drei Professoren der Klasse als interne Kommissionsmitglieder und aus drei Professoren einer anderen Schule als externe Kommissionsmitglieder sowie einem externen Präsidenten.

Inhalt und Form der schriftlichen und mündlichen Prüfungen bleiben im Wesentlichen unverändert. "Neu ist, dass sich die zweite, schulspezifische schriftliche Prüfung in den technischen Oberschulen und in den Lehranstalten über mehrere Tage erstrecken kann und einen praktischen Teil beinhaltet, so wie dies bereits bei den Kunstschulen und Kunstlyzeen der Fall ist", so Schulamtsleiter Höllrigl.

Die Aufteilung der 100 möglichen Gesamtpunkte zwischen Schullaufbahn und Abschlussprüfung, die derzeit bei 20 Punkten für die Schullaufbahn und 80 Punkten für die Abschlussprüfung liegt, wird sich ab dem Schuljahr 2008/2009 zugunsten der Schullaufbahn verändern: Diese wird künftig mit 25 möglichen Punkten bewertet, während im Rahmen der Abschlussprüfung 75 Punkte vergeben werden können. Die Verringerung betrifft das mündliche Prüfungsgespräch, das nur mehr mit 30 anstatt der derzeit 35 Punkte bedacht werden kann.

Eine weitere Neuerung bleibt den Kandidaten der diesjährigen Abschlussprüfung erspart, da sie erst ab dem Schuljahr 2008/2009 angewandt wird: Ab diesem Schuljahr werden nur mehr Schüler zur Prüfung zugelassen, die nachweisen können, dass sie im Laufe ihrer schulischen Karriere festgestellte Bildungsrückstände tatsächlich aufgeholt haben.

Am Ende des laufenden Schuljahrs 2006/07 werden rund 2260 Schülerinnen und Schüler sowie rund 100 externe Kandidaten zur Abschlussprüfung in der neuen Form antreten. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Zunahme von ca. 50 bei den schulinternen und eine Abnahme von ca. 25 bei den externen Kandidaten. Die Abschlussprüfung wird an rund 30 Sitzen abgenommen werden.

Für die Abwicklung der Abschlussprüfung ist die Ernennung von 70 Kommissionspräsidenten und etwa 240 externen Kommissionsmitgliedern notwendig, so das Deutsche Schulamt.  Die etwa 300 internen Kommissionsmitglieder werden auf Vorschlag der Schulen ernannt.

jw