Aktuelles

Studienbeihilfen für Hochschüler: Letzter Termin ist der 31. Oktober

(LPA) Noch bis Dienstag, 31. Oktober läuft die Frist, innerhalb derer Hochschulstudenten um die Gewährung einer Studienbeihilfe, um die Rückerstattung von Studiengebühren sowie um die Vergütung von Reisespesen ansuchen können. Online-Ansuchende können dann mit der Auszahlung ihrer Beihilfe noch innerhalb des Jahres rechnen, Studenten, die Anträge auf Papier einreichen, müssen voraussichtlich noch bis Frühjahr darauf warten.

Die zuständige Dienststelle für Hochschulfürsorge und Universität des Landes ist vereits seit einiger Zeit bemüht, die Ansuchen um Studienbeihilfen, um die Rückerstattung von Studiengebühren und um die Vergütung von Reisespesen möglichst gänzlich auf die Online-Abwicklung umzustellen. Diese Form der Gesuchstellung bringt nicht nur Vorteile für die Studenten, die ihre Anträge bequem am Computer bearbeiten und online einreichen können, sondern bringt auch eine einfachere Bearbeitung und damit kürzere Bearbeitungszeiten mit sich.

Aus diesem Grund gilt nun zwar für alle Ansuchenden - egal ob sie die Online- oder die Papierform wählen - der 31. Oktober als letzter Einreichetermin, den Online-Ansuchen wird aber eine Vorzugsschiene eingeräumt. So können diejenigen, die ihr Gesuch online abgegeben haben, noch innerhalb dieses Jahres mit der Auszahlung ihrer Studienbeihilfe (nicht der Studiengebühren und auch nicht der Reisespesenvergütung) rechnen. Diejenigen, die sich bei der Abgabe der Anträge für die traditionelle Papierform entschieden haben, können voraussichtlich nicht vor kommendem Frühling über die Studienbeihilfe verfügen. 

Wer seinen Antrag also online abgeben will, muss neben Internet-Zugang und E-Mail-Adresse auf einen persönlichen Zugang zurückgreifen können, der wiederum aus einem Benutzernahmen und einem Passwort besteht. All diejenigen, die bereits in den vergangenen Jahren ein Online-Ansuchen abgegeben haben, sind bereits im Besitz eines solchen Zugangs, wer zum ersten Mal online ansuchen möchte, muss seinen Account in der Dienststelle für Hochschulförderung und Universität anfordern. Dafür muss er in der Dienststelle in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen vorstellig werden und Personalausweis sowie Steuernummer vorweisen.

Alle weiteren Informationen zu den Förderungsmaßnahmen finden sich auf der Homepage des Landesamts für Hochschulfürsorge (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung). Wer Fragen zum Online-Ansuchen hat, kann sich außerdem telefonisch schlau machen, und zwar unter der Nummer 0471  413304.

chr