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Studienbeihilfen für Pflichtschüler: Erster Einreichtermin 3. August

LPA - Pflichtschülern, die aus Studiengründen außerhalb der Familie oder als Tagesheimschüler untergebracht sind, stellt das Land Studienbeihilfen zur Verfügung. Der erste Einreichtermin für die entsprechenden Gesuche ist der 3. August 2006.

Pflichtschüler, die für das Schuljahr 2006/2007 vom Land eine Studienhilfe bekommen wollen, können ihre Gesuche innerhalb 3. August 2006 beim Amt für Schul- und Hochschulfürsorge in Bozen einreichen. Als Endtermin für die Abgabe der Gesuche gilt der 12. Oktober 2006.

Ansuchen können Bewerber, die im Schuljahr 2006/07 eine Pflichtschule in Südtirol besuchen und außerhalb der Familie oder als Tagesheimschüler untergebracht sind. Sie müssen in einer Gemeinde Südtirols ansässig sein oder zum Zeitpunkt der Antragstellung den Wohnsitz aus Studiengründen in Südtirol haben. Das bereinigte Jahreseinkommen ihrer Familie im Jahr 2004 darf nicht höher als 19.500 Euro sein. Außerdem dürfen die Bewerber im Schuljahr 2006/07 für dasselbe Studium keine anderen finanziellen Zuwendungen zu Lasten von öffentlichen oder privaten Körperschaften oder Anstalten, die öffentliche Beiträge erhalten, beziehen und auch keinen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen.

Die Höhe der Studienbeihilfe liegt zwischen 3000 Euro und 1200 Euro, wobei immer das bereinigte Einkommen berücksichtigt wird. Das Höchstausmaß der Studienbeihilfe von 3000 Euro entspricht einem bereinigten Einkommen von 1700 Euro.

Jeder Antragsteller erklärt die erforderlichen Daten unter eigener Verantwortung. Dem Antrag für das Schuljahr 2006/07 ist keine Unterlage oder Erklärung beizulegen. Bei mindestens sechs Prozent der Anträge führt die Landesverwaltung nachträglich geeignete Stichprobenkontrollen über den Wahrheitsgehalt der Angaben durch.

Gesuchsformulare gibt es im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Zimmer Nr. 205, 2. Stock Andreas-Hofer-Straße 18, in Bozen. Die Formulare können auch über Internet herunter geladen werden und zwar unter der Adresse: www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung Informieren kann man sich unter den Rufnummern 0471 413305, 0471 413344 und 0471 412924.

SAN