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Vergütung der Reisespesen an Studenten: Freitag läuft Antragsfrist ab

(LPA) Am kommenden Freitag, 15. Juli läuft die Frist ab, innerhalb der Hochschüler ihre Gesuche um Rückerstattung der Reisespesen einreichen können. Die Gesuche beziehen sich auf die Spesen im abgelaufenen akademischen Jahr 2004/05, entsprechende Vordrucke sind im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge sowie im Internet erhältlich.

Um die Vergütung ansuchen können Studenten, die an einer universitären Einrichtung oder Fachhochschule in Italien, außerhalb Südtirols, oder in Ländern des deutschen Kulturraumes inskribiert sind, Anspruch auf eine Studienbeihilfe haben und aus Studiengründen mindestens 150 Tage am Studienort oder in seiner unmittelbaren Umgebung dauerhaft untergebracht sind. Vergütet werden die Reisespesen nur, wenn die Studenten ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt haben und mindestens fünfmal zwischen Wohn­sitz und Studienort hin- und zurückgefahren sind.

Die Vergütung erfolgt – für die Strecke zwischen Wohnsitz und Studienort – für vier Hin- und Rückfahrten. Als Grundlage werden die Tarife für eine Bahnfahrt II. Klasse, gültig zum 1. Jänner 2005, herangezogen. Angesichts des großen Verwaltungsaufwandes bei der Bear­beitung der Anträge, erfolgt eine Vergütung nur, wenn die Studenten Anspruch auf einen Betrag von nicht weniger als 200 Euro haben.

Die Anträge sind bis kommenden Freitag, 15. Juli, beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Dienststelle für Hochschüler-Förderung, Landhaus VII, 2. Stock, Schalter 1 – 5, Andreas-Hofer-Stra­ße 18, Bozen, einzureichen. Dort gibt es auch detailliertere Auskünfte, und zwar unter der Telefonnummer 0471 413304. Auch im Internet können alle Details nachgeschlagen werden (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung).

chr