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Hochschulfürsorge: Grünes Licht für Tätigkeitsprogramm und Stipendien-Wettbewerbe

(LPA) Insgesamt 17,886 Millionen Euro sollen im laufenden Jahr in die unterschiedlichen Maßnahmen zur Verwirklichung des Rechtes auf Hochschulbildung fließen. Zum entsprechenden Tätigkeitsprogramm hat der Landesbeirat für Hochschulfürsorge gestern (3. Mai) ein positives Gutachten abgegeben. Grünes Licht gab's auch für die Wettbewerbsausschreibungen zur Gewährung von Stipendien.

Die Stipendienwettbewerbe - und zwar sowohl jener für diejenigen, die in Südtirol studieren, als auch jener für die Studenten außerhalb des Landes - haben dabei einige Abänderungen erfahren, weil sie an das neue Hochschulfürsorgegesetz einerseits, an die Studienreformen in Italien und Österreich andererseits angepasst werden mussten. Wie Eva Vicari, die Koordinatorin des Bereiches Hochschulfürsorge im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, erklärt, betreffen die wichtigsten Änderungen vor allem vier Punkte. Zum einen ist die Höchstaltersgrenze verändert worden. Bisher galten 40 Jahre als Altersgrenze, jenseits der keine Stipendien mehr ausgezahlt worden sind. Nun wird unterschieden, ob es sich um drei- (Höchstalter: 35 Jahre) oder fünfjährige Studiengänge (40) handelt. Auch die Nachweise des Studienerfolges wurden angepasst.

Änderung Nummer drei betrifft die Studiendauer. So werden Stipendien nur noch ausgezahlt, wenn die gesetzliche Mindeststudiendauer um nicht mehr als ein Jahr überschritten wird. Bisher galt eine Toleranz von zwei Jahren. Und schließlich wird in den neuen Stipendien-Wettbewerben auch Arbeiter-Studenten die Möglichkeit zu einem Stipendienantrag eingeräumt.

Eingereicht werden können die Anträge um Stipendien voraussichtlich ab Anfang Juli, und zwar auch online. Diese Möglichkeit ist im Vorjahr geschaffen worden und sieht einen einmaligen Gang in das zuständige Landesamt vor, um dort Benutzername und Password zu bekommen. Danach können die Gesuche jährlich bequem via Computer gestellt werden. Was die Termine betrifft, so gelten für den Wettbewerb um Stipendien an Studenten, die eine Hochschule in Südtirol besuchen, der 29. Juli als Zwischen-, der 18. Oktober als Endtermin. Für diejenigen, die außerhalb Südtirols studieren, wurde ein weiterer Zwischentermin angesetzt, und zwar am 9. September.

Grünes Licht vom Hochschulfürsorge-Beirat gab's auch für die neuen Richtlinien der Reisespesenvergütungen. Termin für diese Ansuchen (für das Studienjahr 2004/05) ist der 15. Juli. Schließlich wurde im Beirat für Hochschulfürsorge auch noch die Aufteilung der Gelder zur Unterstützung der vier Studentenorganisationen in Südtirol gutgeheißen. Es handelt sich um insgesamt 509.000 Euro.

chr