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Corso di studio austriaco e titoli di studio italiani corrispondenti - Dettaglio
Lehramtsstudium (Unterrichtsfach Slowenisch) - Mag. phil. (Diplomstudium)
Semestri: 9
Titoli accademici italiani equipollenti, in base allo Scambio di Note:
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Laurea in Lingue e letterature straniere
Esame integrativo ai fini del riconoscimento in Italia a scelta in: Lingua e letteratura italiana/Italienischer Sprache und Literatur oppure Letteratura italiana/Italienische Literatur, qualora il richiedente non abbia sostenuto tale esame già in Austria.
L'equipollenza del grado accademico austriaco "Magister der Philosophie" (Mag.phil.) conseguito in base a corsi di laurea filologici e culturali (corso di laurea "Anglistik und Amerikanistik"; corso di laurea "Deutsche Philologie"; corso di laurea "Finno-Ugristik"; corso di laurea "Nederlandistik", corsi di laurea di "Romanistik"; corso di laurea "Skandinavistik"; corsi di laurea di "Slawistik") sussiste in Italia solo qualora lo studente abbia combinato in Austria due corsi di laurea filologici e culturali.
Esami integrativi per il riconoscimento accademico e consigli per sostenerli in Austria:
- Italienische Literatur (zwei Semester):
Für diese Ergänzungsprüfung empfiehlt die Studienkommission, Lehrveranstaltungen aus der Studienrichtung Italienisch aus den folgenden Prüfungsfächern im Umfang von mindestens sechs Wochenstunden zu inskribieren (besuchen) beziehungsweise zu absolvieren, und zwar verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester:
1. Einführung in die italienische Literaturwissenschaft .............2 Wochenstunden
2. Italienische Literatur......... 4 Wochenstunden
Für die Erfordernisse der wissenschaftlichen Berufsvorbildung in Italien müssen zwei 'Fachprüfungen im engeren Sinne' nachgewiesen werden:
1. Mindestens eine Übung (ein Proseminar) mit mindestens 2 Wochenstunden aus dem Prüfungsfach gemäß Z2. Die über die Übungen ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.
2. Über den Stoff der Vorlesungen (insbesondere jene, die in italienischer Sprache angekündigt werden) im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungen abzulegen.
Das Zeugnis über die Teilprüfung beziehungsweise die Lehrveranstaltungszeugnisse über die Prüfungsteile gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.
- Italienische Sprache und Italienische Literatur (zwei Semester):
Für diese Ergänzungsprüfung empfiehlt die Studienkommission, Lehrveranstaltungen aus der Studienrichtung Italienisch aus folgenden Prüfungsfächern im Umfang von mindestens sechs Wochenstunden, verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester, zu inskribieren (besuchen) sowie zu absolvieren:
1. Einführung in die italienische Literaturwissenschaft, Vorlesung...................mindestens 2 Wochenstunden
2. Italienische Literatur....mindestens 2 Wochenstunden
Für die Erfordernisse der Anerkennung der Gleichwertigkeit in Italien müssen zwei 'Fachprüfungen in engeren Sinne' nachgewiesen werden, und zwar:
1. Eine Übung (ein Proseminar) (2 Wochenstunden) aus dem Fach gemäß Z.2. Das darüber ausgestellte Zeugnis gilt als 'Fachprüfungszeugnis'
2. Über den Stoff der Vorlesungen aus den Fächern gemäß Z1 und Z2 im Umfang der restlichen Wochenstunden ist eine Teilprüfung abzulegen, die auch in Prüfungsteilen abgelegt werden kann. Das Zeugnis über die Teilprüfung beziehungsweise die Lehrveranstaltungszeugnisse über die Prüfungsteile gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.