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Corso di studio austriaco e titoli di studio italiani corrispondenti - Dettaglio

Deutsche Philologie - Mag. phil. (Diplomstudium)

Semestri: 8

Titoli accademici italiani equipollenti, in base allo Scambio di Note:

  • Laurea in   Lettere

    In combinazione con un corso di Romanistica.

    Esami integrativi ai fini del riconoscimento in Italia: Letteratura italiana/Italienische Literatur;
    Materia filosofica/ein philosophisches Fach.
    Esami integrativi per il riconoscimento accademico e consigli per sostenerli in Austria:

    - Philosophie (ein philosophisches Fach) (zwei Semester):

    Diese Ergänzungsprüfung umfaßt ein philosophisches Fach. Die Studienkommission empfiehlt, Lehrveranstaltungen aus der Studienrichtung Philosophie aus einem der folgenden Prüfungsfächer im Umfang von mindestens sechs Wochenstunden, verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester, zu iskribieren (besuchen) sowie zu absolvieren:

    1. Geschichte der Philosophie...mindestens 6 Wochenstunden

    2. Theoretische Philosophie...mindestens 6 Wochenstunden

    3. Moralphilosophie...mindestens 6 Wochenstunden

    Für die Erfordernisse der Anerkennung der Geleichwertigkeit in Italien müssen zwei Fachprüfungen nachgewiesen werden, und zwar:

    1.Eine Übung (ein Proseminar) (2 Wochenstunden) aus dem gewählten Fach. Das darüber ausgestellte Zeugnis gilt als Fachprüfungszeugnis.

    2. Über den Stoff der Vorlesungen aus dem gewählten Fach im Umfang der restlichen Wochenstunden ist eine Teilprüfung abzulegen, die auch in Prüfungsteilen absolviert werden kann. Das Zeugnis über die Teilprüfung beziehungsweise die Lehrveranstaltungszeugnisse über die Prüfungsteile gelten als Fachprüfungszeugnisse.

    Die zur Wahl stehenden geeigneten Lehrveranstaltungen werden jeweils im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen der Universität Innsbruck eigens bezeichnet und können sowohl dem ersten als auch dem zweiten Studienabschnitt der Studienrichtung Italienisch entnommen werden.

    Abweichungen von den Empfehlungen aufgrund eines begründeten Antrages des Studierenden, aus dem die Sinnhaftigkeit der Abweichungen im Hinblick auf die wissenschaftlichen Zusammenhänge und den Fortschritt der Wissenschaften oder auf die Erfordernisse einer wissenschaftlichen Berufsvorbildung hervorgehen muß, bedürfen einer bescheidmäßigen Genehmigung des Vorsitzenden der Studienkommission.
    Bei Abweichungen von den Empfehlungen für die Ergänzungsprüfungen für den Wettbewerb für den Unterricht ist außerdem vom Deutschen Schulamt in Bozen die Bestätigung vorzuweisen, daß dieser Studiengang den Rechtsvorschriften für den Wettbewerb entspricht.


    - Italienische Literatur (zwei Semester):

    Für diese Ergänzungsprüfung empfiehlt die Studienkommission, Lehrveranstaltungen aus der Studienrichtung Italienisch aus den folgenden Prüfungsfächern im Umfang von mindestens sechs Wochenstunden zu inskribieren (besuchen) beziehungsweise zu absolvieren, und zwar verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester:

    1. Einführung in die italienische Literaturwissenschaft .............2 Wochenstunden

    2. Italienische Literatur......... 4 Wochenstunden

    Für die Erfordernisse der wissenschaftlichen Berufsvorbildung in Italien müssen zwei 'Fachprüfungen im engeren Sinne' nachgewiesen werden:

    1. Mindestens eine Übung (ein Proseminar) mit mindestens 2 Wochenstunden aus dem Prüfungsfach gemäß Z2. Die über die Übungen ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

    2. Über den Stoff der Vorlesungen (insbesondere jene, die in italienischer Sprache angekündigt werden) im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungen abzulegen.
    Das Zeugnis über die Teilprüfung beziehungsweise die Lehrveranstaltungszeugnisse über die Prüfungsteile gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.



  • Laurea in   Lingue e letterature straniere

    L'equipollenza del grado accademico austriaco 'Magister der Philosophie' ('Mag.phil.') conseguito in base a corsi di laurea filologici e culturali (corso di laurea 'Anglistik und Amerikanistik'; corso di laurea 'Deutsche Philologie'; corso di laurea 'Finno-Ugristik'; corso di laurea 'Nederlandistik'; corsi di laurea di 'Romanistik'; corso di laurea 'Skandinavistik'; corsi di laurea di 'Slawistik') sussiste in Italia solo qualora lo studente abbia combinato in Austria due corsi di laurea filologici e culturali.

    Esame integrativo ai fini del riconoscimento in Italia: Italianistica/Italianistik (a scelta tra Letteratura italiana/Italienische Literatur e Lingua e letteratura italiana/Italienische Sprache und Literatur), qualora il richiedente non abbia sostenuto tale esame già in Austria.
    Esami integrativi per il riconoscimento accademico e consigli per sostenerli in Austria:

    - Italienische Literatur (zwei Semester):

    Für diese Ergänzungsprüfung empfiehlt die Studienkommission, Lehrveranstaltungen aus der Studienrichtung Italienisch aus den folgenden Prüfungsfächern im Umfang von mindestens sechs Wochenstunden zu inskribieren (besuchen) beziehungsweise zu absolvieren, und zwar verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester:

    1. Einführung in die italienische Literaturwissenschaft .............2 Wochenstunden

    2. Italienische Literatur......... 4 Wochenstunden

    Für die Erfordernisse der wissenschaftlichen Berufsvorbildung in Italien müssen zwei 'Fachprüfungen im engeren Sinne' nachgewiesen werden:

    1. Mindestens eine Übung (ein Proseminar) mit mindestens 2 Wochenstunden aus dem Prüfungsfach gemäß Z2. Die über die Übungen ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

    2. Über den Stoff der Vorlesungen (insbesondere jene, die in italienischer Sprache angekündigt werden) im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungen abzulegen.
    Das Zeugnis über die Teilprüfung beziehungsweise die Lehrveranstaltungszeugnisse über die Prüfungsteile gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.





    - Italienische Sprache und Italienische Literatur (zwei Semester):

    Für diese Ergänzungsprüfung empfiehlt die Studienkommission, Lehrveranstaltungen aus der Studienrichtung Italienisch aus folgenden Prüfungsfächern im Umfang von mindestens sechs Wochenstunden, verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester, zu inskribieren (besuchen) sowie zu absolvieren:

    1. Einführung in die italienische Literaturwissenschaft, Vorlesung...................mindestens 2 Wochenstunden

    2. Italienische Literatur....mindestens 2 Wochenstunden

    Für die Erfordernisse der Anerkennung der Gleichwertigkeit in Italien müssen zwei 'Fachprüfungen in engeren Sinne' nachgewiesen werden, und zwar:

    1. Eine Übung (ein Proseminar) (2 Wochenstunden) aus dem Fach gemäß Z.2. Das darüber ausgestellte Zeugnis gilt als 'Fachprüfungszeugnis'

    2. Über den Stoff der Vorlesungen aus den Fächern gemäß Z1 und Z2 im Umfang der restlichen Wochenstunden ist eine Teilprüfung abzulegen, die auch in Prüfungsteilen abgelegt werden kann. Das Zeugnis über die Teilprüfung beziehungsweise die Lehrveranstaltungszeugnisse über die Prüfungsteile gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.