Hauptinhalt

Wettbewerbsklassen Detail

100/A – Trattamento testi, calcolo, contabilità elettronica ed applicazioni gestionali in lingua tedesca e con lingua di insegnamento tedesca delle località ladine

Negli istituti professionali (in lingua tedesca e con lingua d'insegnamento tedesca delle località ladine):
- laboratorio trattamento testi, calcolo, contabilità elettronica ed applicazioni gestionali
- laboratorio di economia d'azienda

Avvertenza: l'accesso a detta classe è regolato dalle disposizioni di cui al testo unico approvato con decreto del Presidente della Repubblica 10 febbraio 1983, n. 89 al decreto legislativo 16 dicembre 1993, n. 592

Zulassungstitel zur Wettbewerbsklasse

  • Altri titoli non accademici

    Diploma di maturità per:
    ragionieri; ragionieri programmatori; periti aziendali e corrispondenti in lingue estere; analista contabile; operatore commerciale; segretario d'amministrazione; operatore turistico; tecnico della gestione aziendale; tecnico dei servizi turistici.

Hilfe

Erklärungen zur Zeitangaben „Ab“ und „Bis“

Die Zeitangaben beziehen sich auf den Moment, in dem der akademische Grad/Titel erworben wurde, da die Zulassung zu den Wettbewerbsklassen auch Übergangsbestimmungen vorsieht.

  • Wenn im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb des genannten Datums erworben haben/erwerben werden.
  • Wenn sowohl im Feld „Ab“ als auch im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb der gegenständlichen Zeitspanne erworben haben/erwerben werden.
  • Wenn im Feld „Ab“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel ab dem genannten Datum erworben haben/erwerben werden.
  • Wenn keine Zeitangabe aufscheint, bedeutet dies, daß die Ergänzungsprüfung sowohl von Übergangs- als auch von aktuelleren Bestimmungen vorgesehen war/ist. Sie muß von jenen abgelegt worden sein/abgelegt werden, die sich für die entsprechende Ergänzungsprüfung interessieren, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem sie den akademischen Grad/Titel erworben haben/erwerben werden.

Achtung: Aufgrund der Komplexität der Thematik wird empfohlen, sich mit dem Personal der Schulämter oder mit der „Studieninformation Südtirol“ in Verbindung zu setzen.