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Wettbewerbsklassen Detail
92/A – Italienische Sprache und Literatur (zweite Sprache)
Oberschulen, Oberschulen der ladinischen Ortschaften
Zulassungstitel zur Wettbewerbsklasse
- Laurea in Conservazione dei beni culturali
Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen;
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen.
Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea dann Zulassungstitel, sofern der Studienplan je einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit je zwei Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- Italienische Sprache
- Italienische Literatur
- Deutsche Sprache oder Deutsche Literatur
- Allgemeine Sprachwissenschaft.Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)
- Laurea in Filologia e storia dell'Europa orientale
Wenn der akademische Grad bis zum 31. Dezember 1990 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen zweijährigen Lehrgang mit vier Fachprüfungen aus dem Fachbereich Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur enthalten hat (erforderlich waren nur vier Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl).
Wenn der akademische Grad vom 1. Januar 1991 bis zum 28. Februar 1995 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen (erforderlich waren nur vier Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl, sofern die erste Diplomprüfung der ersten Studienrichtung bis 29. Februar 1992 vollständig positiv abgelegt wurde);
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen (erforderlich waren nur zwei Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl, sofern die erste Diplomprüfung der ersten Studienrichtung bis 29. Februar 1992 vollständig positiv abgelegt wurde).Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)
- Laurea in Filosofia
Wenn der akademische Grad bis zum 31. Dezember 1990 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen zweijährigen Lehrgang mit vier Fachprüfungen aus dem Fachbereich Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur enthalten hat (erforderlich waren nur vier Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl).
Wenn der akademische Grad vom 1. Januar 1991 bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen (erforderlich waren nur vier Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl, sofern die erste Diplomprüfung der ersten Studienrichtung bis 29. Februar 1992 vollständig positiv abgelegt wurde);
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen (erforderlich waren nur zwei Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl, sofern die erste Diplomprüfung der ersten Studienrichtung bis 29. Februar 1992 vollständig positiv abgelegt wurde).Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)
- Laurea in Geografia
Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen;
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen.
Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea dann Zulassungstitel, sofern der Studienplan je einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit je zwei Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- Italienische Sprache
- Italienische Literatur
- Deutsche Sprache oder Deutsche Literatur
- Allgemeine Sprachwissenschaft.Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)
- Bis: 28/02/2002 Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur (zwei Semester)
- Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur (vier Semester)
- Ab: 01/03/2002 Allgemeine Sprachwissenschaft
- Deutsche Literatur (zwei Semester)
- Deutsche Sprache (zwei Semester)
- Italienische Literatur (zwei Semester)
- Italienische Sprache (zwei Semester)
- Laurea per Interprete
Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge Italienische Literatur mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen;
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen.
Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea dann Zulassungstitel, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- zwei einjährige Lehrgänge (oder vier Semesterlehrgänge) Italienische Literatur mit je zwei Fachprüfungen;
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen.Ergänzungsprüfungen
- Laurea in Lettere
Wenn der akademische Grad bis zum 31. Dezember 1990 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen zweijährigen Lehrgang mit vier Fachprüfungen aus dem Fachbereich Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur enthalten hat (erforderlich waren nur vier Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl).
Wenn der akademische Grad vom 1. Januar 1991 bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen (erforderlich waren nur vier Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl, sofern die erste Diplomprüfung der ersten Studienrichtung bis 29. Februar 1992 vollständig positiv abgelegt wurde);
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen (erforderlich waren nur zwei Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl, sofern die erste Diplomprüfung der ersten Studienrichtung bis 29. Februar 1992 vollständig positiv abgelegt wurde).
Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea dann Zulassungstitel, sofern der Studienplan je einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit je zwei Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- Italienische Sprache
- Italienische Literatur
- Deutsche Sprache oder Deutsche Literatur
- Allgemeine Sprachwissenschaft.Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)
- Bis: 31/12/1990 Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur * (vier Semester)
- Ab: 01/01/1991 bis: 28/02/2002 Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur (zwei Semester)
- Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur (vier Semester)
- Ab: 01/03/2002 Allgemeine Sprachwissenschaft
- Deutsche Literatur (zwei Semester)
- Deutsche Sprache (zwei Semester)
- Italienische Literatur (zwei Semester)
- Italienische Sprache (zwei Semester)
- Laurea in Lingue e letterature straniere
Wenn der akademische Grad bis zum 31. Dezember 1990 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen zweijährigen Lehrgang mit vier Fachprüfungen aus dem Fachbereich Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur enthalten hat (erforderlich waren nur vier Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl).
Wenn der akademische Grad vom 1. Januar 1991 bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen (erforderlich waren nur vier Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl, sofern die erste Diplomprüfung der ersten Studienrichtung bis 29. Februar 1992 vollständig positiv abgelegt wurde);
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen (erforderlich waren nur zwei Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl, sofern die erste Diplomprüfung der ersten Studienrichtung bis 29. Februar 1992 vollständig positiv abgelegt wurde).
Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea dann Zulassungstitel, sofern der Studienplan je einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit je zwei Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- Italienische Sprache
- Italienische Literatur
- Deutsche Sprache oder Deutsche Literatur
- Allgemeine Sprachwissenschaft.Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)
- Bis: 31/12/1990 Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur * (vier Semester)
- Ab: 01/01/1991 bis: 28/02/2002 Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur (zwei Semester)
- Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur (vier Semester)
- Ab: 01/03/2002 Allgemeine Sprachwissenschaft
- Deutsche Literatur (zwei Semester)
- Deutsche Sprache (zwei Semester)
- Italienische Literatur (zwei Semester)
- Italienische Sprache (zwei Semester)
- Laurea in Lingue e letterature straniere moderne *
Wenn der akademische Grad bis zum 31. Dezember 1990 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen zweijährigen Lehrgang mit vier Fachprüfungen aus dem Fachbereich Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur enthalten hat (erforderlich waren nur vier Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl).
Wenn der akademische Grad vom 1. Januar 1991 bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen (erforderlich waren nur vier Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl, sofern die erste Diplomprüfung der ersten Studienrichtung bis 29. Februar 1992 vollständig positiv abgelegt wurde);
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen (erforderlich waren nur zwei Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl, sofern die erste Diplomprüfung der ersten Studienrichtung bis 29. Februar 1992 vollständig positiv abgelegt wurde).
Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea dann Zulassungstitel, sofern der Studienplan je einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit je zwei Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- Italienische Sprache
- Italienische Literatur
- Deutsche Sprache oder Deutsche Literatur
- Allgemeine Sprachwissenschaft.Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)
- Bis: 31/12/1990 Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur * (vier Semester)
- Ab: 01/01/1991 bis: 28/02/2002 Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur (zwei Semester)
- Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur (vier Semester)
- Ab: 01/03/2002 Allgemeine Sprachwissenschaft
- Deutsche Literatur (zwei Semester)
- Deutsche Sprache (zwei Semester)
- Italienische Literatur (zwei Semester)
- Italienische Sprache (zwei Semester)
- Laurea in Materie letterarie
Wenn der akademische Grad bis zum 31. Dezember 1990 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen zweijährigen Lehrgang mit vier Fachprüfungen aus dem Fachbereich Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur enthalten hat (erforderlich waren nur vier Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl).
Wenn der akademische Grad vom 1. Januar 1991 bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen (erforderlich waren nur vier Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl, sofern die erste Diplomprüfung der ersten Studienrichtung bis 29. Februar 1992 vollständig positiv abgelegt wurde);
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen (erforderlich waren nur zwei Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl, sofern die erste Diplomprüfung der ersten Studienrichtung bis 29. Februar 1992 vollständig positiv abgelegt wurde).
Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea dann Zulassungstitel, sofern der Studienplan je einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit je zwei Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- Italienische Sprache
- Italienische Literatur
- Deutsche Sprache oder Deutsche Literatur
- Allgemeine Sprachwissenschaft.Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)
- Bis: 31/12/1990 Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur * (vier Semester)
- Ab: 01/01/1991 bis: 28/02/2002 Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur (zwei Semester)
- Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur (vier Semester)
- Ab: 01/03/2002 Allgemeine Sprachwissenschaft
- Deutsche Literatur (zwei Semester)
- Deutsche Sprache (zwei Semester)
- Italienische Literatur (zwei Semester)
- Italienische Sprache (zwei Semester)
- Laurea in Musicologia
Diese Laurea ist nur dann Zulassungstitel, wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen;
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen.Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)
- Laurea in Pedagogia *
Wenn der akademische Grad bis zum 31. Dezember 1990 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen zweijährigen Lehrgang mit vier Fachprüfungen aus dem Fachbereich Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur enthalten hat (erforderlich waren nur vier Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl).
Wenn der akademische Grad vom 1. Januar 1991 bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen (erforderlich waren nur vier Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl, sofern die erste Diplomprüfung der ersten Studienrichtung bis 29. Februar 1992 vollständig positiv abgelegt wurde);
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen (erforderlich waren nur zwei Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl, sofern die erste Diplomprüfung der ersten Studienrichtung bis 29. Februar 1992 vollständig positiv abgelegt wurde).Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)
- Laurea in Scienze dell'educazione
Wenn der akademische Grad bis zum 31. Dezember 1990 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen zweijährigen Lehrgang mit vier Fachprüfungen aus dem Fachbereich Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur enthalten hat (erforderlich waren nur vier Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl).
Wenn der akademische Grad vom 1. Januar 1991 bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen (erforderlich waren nur vier Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl, sofern die erste Diplomprüfung der ersten Studienrichtung bis 29. Februar 1992 vollständig positiv abgelegt wurde);
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen (erforderlich waren nur zwei Fachprüfungen ohne Vorschreibung einer Wochenstundenzahl, sofern die erste Diplomprüfung der ersten Studienrichtung bis 29. Februar 1992 vollständig positiv abgelegt wurde).Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)
- Laurea in Storia
Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen;
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen.
Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea dann Zulassungstitel, sofern der Studienplan je einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit je zwei Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- Italienische Sprache
- Italienische Literatur
- Deutsche Sprache oder Deutsche Literatur
- Allgemeine Sprachwissenschaft.Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)
- Bis: 28/02/2002 Deutsche Sprache und/oder Deutsche Literatur (zwei Semester)
- Italienische Sprache und/oder Italienische Literatur (vier Semester)
- Ab: 01/03/2002 Allgemeine Sprachwissenschaft
- Deutsche Literatur (zwei Semester)
- Deutsche Sprache (zwei Semester)
- Italienische Literatur (zwei Semester)
- Italienische Sprache (zwei Semester)
- Laurea per Traduttore
Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge Italienische Literatur mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen;
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen.
Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea dann Zulassungstitel, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- zwei einjährige Lehrgänge (oder vier Semesterlehrgänge) Italienische Literatur mit je zwei Fachprüfungen;
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen.Ergänzungsprüfungen
- Laurea in Traduzione ed Interpretazione
Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, so ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- einen zweijährigen Lehrgang oder zwei einjährige Lehrgänge Italienische Literatur mit vier bzw. je zwei Fachprüfungen;
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen.
Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea dann Zulassungstitel, sofern der Studienplan Lehrgänge und Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat:
- zwei einjährige Lehrgänge (oder vier Semesterlehrgänge) Italienische Literatur mit je zwei Fachprüfungen;
- einen einjährigen Lehrgang Deutsche Literatur mit zwei Fachprüfungen.Ergänzungsprüfungen
Hilfe
- Erklärungen zur Zeitangaben „Ab“ und „Bis“
-
Die Zeitangaben beziehen sich auf den Moment, in dem der akademische Grad/Titel erworben wurde, da die Zulassung zu den Wettbewerbsklassen auch Übergangsbestimmungen vorsieht.
- Wenn im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb des genannten Datums erworben haben/erwerben werden.
- Wenn sowohl im Feld „Ab“ als auch im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb der gegenständlichen Zeitspanne erworben haben/erwerben werden.
- Wenn im Feld „Ab“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel ab dem genannten Datum erworben haben/erwerben werden.
- Wenn keine Zeitangabe aufscheint, bedeutet dies, daß die Ergänzungsprüfung sowohl von Übergangs- als auch von aktuelleren Bestimmungen vorgesehen war/ist. Sie muß von jenen abgelegt worden sein/abgelegt werden, die sich für die entsprechende Ergänzungsprüfung interessieren, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem sie den akademischen Grad/Titel erworben haben/erwerben werden.
Achtung: Aufgrund der Komplexität der Thematik wird empfohlen, sich mit dem Personal der Schulämter oder mit der „Studieninformation Südtirol“ in Verbindung zu setzen.