Hauptinhalt

Wettbewerbsklassen Detail

69/A – Tecnologie grafiche ed impianti grafici

Negli istituti tecnici industriali per l'indirizzo arti grafiche:
- merceologia grafica, tecnologia grafica, impianti grafici e disegno

Negli istituti professionali:
- tecnologia grafica ed elementi di chimica
- chimica, chimica fotografica e laboratorio
- tecnologia grafica e fotografica, elementi di impianti grafici
- tecnica della produzione, elementi di economia aziendale ed esercitazioni pratiche
- tecnica della produzione ed economia aziendale

Zulassungstitel zur Wettbewerbsklasse

  • Laurea in Chimica industriale

    purché congiunta a diploma di perito industriale per le arti grafiche o maturità professionale di tecnico delle industrie grafiche.

  • Laurea in Ingegneria chimica

    purché congiunta a diploma di perito industriale per le arti grafiche o maturità professionale di tecnico delle industrie grafiche.

  • Laurea in Ingegneria meccanica

    purché congiunta a diploma di perito industriale per le arti grafiche o maturità professionale di tecnico delle industrie grafiche.

Hilfe

Erklärungen zur Zeitangaben „Ab“ und „Bis“

Die Zeitangaben beziehen sich auf den Moment, in dem der akademische Grad/Titel erworben wurde, da die Zulassung zu den Wettbewerbsklassen auch Übergangsbestimmungen vorsieht.

  • Wenn im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb des genannten Datums erworben haben/erwerben werden.
  • Wenn sowohl im Feld „Ab“ als auch im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb der gegenständlichen Zeitspanne erworben haben/erwerben werden.
  • Wenn im Feld „Ab“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel ab dem genannten Datum erworben haben/erwerben werden.
  • Wenn keine Zeitangabe aufscheint, bedeutet dies, daß die Ergänzungsprüfung sowohl von Übergangs- als auch von aktuelleren Bestimmungen vorgesehen war/ist. Sie muß von jenen abgelegt worden sein/abgelegt werden, die sich für die entsprechende Ergänzungsprüfung interessieren, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem sie den akademischen Grad/Titel erworben haben/erwerben werden.

Achtung: Aufgrund der Komplexität der Thematik wird empfohlen, sich mit dem Personal der Schulämter oder mit der „Studieninformation Südtirol“ in Verbindung zu setzen.