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Wettbewerbsklassen Detail

61/A – Kunstgeschichte

Oberschulen, Oberschulen der ladinischen Ortschaften, Kunstlehranstalten der ladinischen Ortschaften

Zulassungstitel zur Wettbewerbsklasse

  • Laurea in Architettura

    Die Laurea in Architettura ist ohne Lehrgänge und Ergänzungsprüfungen Zulassungstitel, sofern der akademische Grad bis zum 28. Februar 1988 erworben wurde.

    Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen einjährigen Lehrgang mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Kunstgeschichte enthalten hat (Tabelle A/4 seit 29. Mai 1997 bindend).

    Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan zwei einjährige Lehrgänge (oder vier Semesterlehrgänge) mit je zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Kunstgeschichte enthalten hat.

      Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

      1. Ab: 01/03/1988 bis: 28/02/2002 Kunstgeschichte (zwei Semester)
      2. Ab: 01/03/2002 Kunstgeschichte (vier Semester)
    1. Laurea in Conservazione dei beni culturali

      Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen einjährigen Lehrgang mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Kunstgeschichte enthalten hat (Tabelle A/4 seit 29. Mai 1997 bindend).

      Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan zwei einjährige Lehrgänge (oder vier Semesterlehrgänge) mit je zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Kunstgeschichte enthalten hat.

        Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

        1. Bis: 28/02/2002 Kunstgeschichte (zwei Semester)
        2. Ab: 01/03/2002 Kunstgeschichte (vier Semester)
      1. Laurea in Discipline dell'arte, della musica e dello spettacolo (DAMS)

        Diese Laurea ist dann Zulassungstitel sofern der Studienplan je einen einjährigen Lehrgang mit je zwei Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat: Terminologische, technologische und ikonographische Grundbegriffe; Zeichentheorie oder Bedeutungslehre der Kunst; Kunstgeschichte; Theorie der Formen. Die zu wählenden Prüfungsfächer eines jeden Fachbereiches sindn seit dem 29. Mai 1997 bindend.

          Ergänzungsprüfungen

          1. Bedeutungslehre der Kunst
          2. Kunstgeschichte (zwei Semester)
          3. Terminologische, technologische und ikonographische Grundbegriffe
          4. Theorie der Formen
          5. Zeichentheorie
        1. Laurea in Lettere

          Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen einjährigen Lehrgang mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Kunstgeschichte enthalten hat (Tabelle A/4 seit 29. Mai 1997 bindend).

          Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan zwei einjährige Lehrgänge (oder vier Semesterlehrgänge) mit je zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Kunstgeschichte enthalten hat.

            Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

            1. Bis: 28/02/2002 Kunstgeschichte (zwei Semester)
            2. Ab: 01/03/2002 Kunstgeschichte (vier Semester)
          1. Laurea in Materie letterarie

            Wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen einjährigen Lehrgang mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Kunstgeschichte enthalten hat (Tabelle A/4 seit 29. Mai 1997 bindend).

            Wenn der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird, ist diese Laurea Zulassungstitel, sofern der Studienplan zwei einjährige Lehrgänge (oder vier Semesterlehrgänge) mit je zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Kunstgeschichte enthalten hat.

              Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

              1. Bis: 28/02/2002 Kunstgeschichte (zwei Semester)
              2. Ab: 01/03/2002 Kunstgeschichte (vier Semester)
            1. Laurea in Musicologia

              Diese Laurea ist nur noch dann Zulassungstitel, wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, und sofern der Studienplan einen einjährigen Lehrgang mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Kunstgeschichte enthalten hat.

                Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

                1. Bis: 28/02/2002 Kunstgeschichte (zwei Semester)
              1. Laurea in Storia

                Diese Laurea ist nur noch dann Zulassungstitel, wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde, und sofern der Studienplan einen einjährigen Lehrgang mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Kunstgeschichte enthalten hat.

                  Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

                  1. Bis: 28/02/2002 Kunstgeschichte (zwei Semester)

                Hilfe

                Erklärungen zur Zeitangaben „Ab“ und „Bis“

                Die Zeitangaben beziehen sich auf den Moment, in dem der akademische Grad/Titel erworben wurde, da die Zulassung zu den Wettbewerbsklassen auch Übergangsbestimmungen vorsieht.

                • Wenn im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb des genannten Datums erworben haben/erwerben werden.
                • Wenn sowohl im Feld „Ab“ als auch im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb der gegenständlichen Zeitspanne erworben haben/erwerben werden.
                • Wenn im Feld „Ab“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel ab dem genannten Datum erworben haben/erwerben werden.
                • Wenn keine Zeitangabe aufscheint, bedeutet dies, daß die Ergänzungsprüfung sowohl von Übergangs- als auch von aktuelleren Bestimmungen vorgesehen war/ist. Sie muß von jenen abgelegt worden sein/abgelegt werden, die sich für die entsprechende Ergänzungsprüfung interessieren, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem sie den akademischen Grad/Titel erworben haben/erwerben werden.

                Achtung: Aufgrund der Komplexität der Thematik wird empfohlen, sich mit dem Personal der Schulämter oder mit der „Studieninformation Südtirol“ in Verbindung zu setzen.