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Wettbewerbsklassen Detail
60/A – Naturwissenschaften, Chemie, Geographie und Mikrobiologie
Oberschulen, Oberschulen der ladinischen Ortschaften, Kunstlehranstalten der ladinischen Ortschaften
Zulassungstitel zur Wettbewerbsklasse
- Laurea in Biotecnologie
- Laurea in Chimica
- Laurea in Chimica industriale
- Laurea in Geografia
Die Laurea in Geografia ist dann nur Zulassungstitel, sofern das erste Biennium des Corso di laurea in scienze naturali oder des Corso di laurea in scienze biologiche oder des Corso di laurea in scienze geologiche belegt wurde. Diese Bedingung ist für Absolventen der österreichischen Studienrichtung Geographie dann erfüllt, wenn der akademische Grad Mag.rer.nat. verliehen wurde.
- Laurea in Scienze agrarie
- Laurea in Scienze ambientali
- Laurea in Scienze biologiche
- Laurea in Scienze e tecnologie agrarie
- Laurea in Scienze forestali
- Laurea in Scienze forestali ed ambientali
- Laurea in Scienze geologiche
- Laurea in Scienze naturali
Hilfe
- Erklärungen zur Zeitangaben „Ab“ und „Bis“
-
Die Zeitangaben beziehen sich auf den Moment, in dem der akademische Grad/Titel erworben wurde, da die Zulassung zu den Wettbewerbsklassen auch Übergangsbestimmungen vorsieht.
- Wenn im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb des genannten Datums erworben haben/erwerben werden.
- Wenn sowohl im Feld „Ab“ als auch im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb der gegenständlichen Zeitspanne erworben haben/erwerben werden.
- Wenn im Feld „Ab“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel ab dem genannten Datum erworben haben/erwerben werden.
- Wenn keine Zeitangabe aufscheint, bedeutet dies, daß die Ergänzungsprüfung sowohl von Übergangs- als auch von aktuelleren Bestimmungen vorgesehen war/ist. Sie muß von jenen abgelegt worden sein/abgelegt werden, die sich für die entsprechende Ergänzungsprüfung interessieren, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem sie den akademischen Grad/Titel erworben haben/erwerben werden.
Achtung: Aufgrund der Komplexität der Thematik wird empfohlen, sich mit dem Personal der Schulämter oder mit der „Studieninformation Südtirol“ in Verbindung zu setzen.