Hauptinhalt
Wettbewerbsklassen Detail
5/A – Arte del vetro
Negli isituti d'arte:
- lavorazione artistica del vetro e del cristallo con la direzione dei laboratori e l'insegnamento del relativo disegno professionale
- progettazione nelle sezioni: arte del vetro e del cristallo;
arte del vetro.
Zulassungstitel zur Wettbewerbsklasse
- Diploma di Accademia di Belle Arti
purché congiunto a diploma di maturità d'arte applicata o diploma di magistero conseguiti in una delle sezioni di arte del vetro; arte del vetro e del cristallo.
- Laurea in Architettura
purché congiunta a diploma di maturità d'arte applicata o diploma di magistero conseguiti in una delle sezioni di arte del vetro; arte del vetro e del cristallo.
- Diploma di Istituto Superiore per le Industrie Artistiche
purché congiunto a diploma di maturità d'arte applicata o diploma di magistero conseguiti in una delle sezioni di arte del vetro; arte del vetro e del cristallo.
Hilfe
- Erklärungen zur Zeitangaben „Ab“ und „Bis“
-
Die Zeitangaben beziehen sich auf den Moment, in dem der akademische Grad/Titel erworben wurde, da die Zulassung zu den Wettbewerbsklassen auch Übergangsbestimmungen vorsieht.
- Wenn im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb des genannten Datums erworben haben/erwerben werden.
- Wenn sowohl im Feld „Ab“ als auch im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb der gegenständlichen Zeitspanne erworben haben/erwerben werden.
- Wenn im Feld „Ab“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel ab dem genannten Datum erworben haben/erwerben werden.
- Wenn keine Zeitangabe aufscheint, bedeutet dies, daß die Ergänzungsprüfung sowohl von Übergangs- als auch von aktuelleren Bestimmungen vorgesehen war/ist. Sie muß von jenen abgelegt worden sein/abgelegt werden, die sich für die entsprechende Ergänzungsprüfung interessieren, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem sie den akademischen Grad/Titel erworben haben/erwerben werden.
Achtung: Aufgrund der Komplexität der Thematik wird empfohlen, sich mit dem Personal der Schulämter oder mit der „Studieninformation Südtirol“ in Verbindung zu setzen.