Hauptinhalt

Österreichische Studienrichtung und gleichgestellte italienische Studientitel - Detail

Lehramtsstudium (Unterrichtsfach Russisch) - Mag. phil. (Diplomstudium)

Semester: 9

Durch den Notenwechsel gleichgestellte italienische akademische Titel/Grade:

  • Laurea in   Lingue e letterature straniere

    Ergänzungsprüfung für die Anerkennung in Italien wahlweis aus Lingua e letteratura italiana/Italienischer Sprache und Literatur oder Letteratura italiana/Italienische Literatur, falls der Antragsteller eine solche Prüfung nicht schon in Österreich abgelegt hat.
    Die Gleichwertigkeit des österreichischen akademischen Grades "Magister der Philosophie" (Mag.phil.) auf Grund des Abschlusses philologischer und kulturkundlicher Studienrichtungen (Studienrichtung "Anglistik und Amerikanistik"; Studienrichtung "Deutsche Philologie"; Studienrichtung "Finno-Ugristik"; Studienrichtung "Nederlandistik", Studienrichtungen der "Romanistik"; Studienrichtung "Skandinavistik"; Studienrichtungen der "Slawistik") ist in Italien nur dann gegeben, wenn der Studierende in Österreich zwei philologische und kulturkundliche Studienrichtungen miteinander kombiniert hat.

    Ergänzungsprüfungen für die Anerkennung und Empfehlungen für die Ablegung derselben in Österreich:

    - Italienische Literatur (zwei Semester):

    Für diese Ergänzungsprüfung empfiehlt die Studienkommission, Lehrveranstaltungen aus der Studienrichtung Italienisch aus den folgenden Prüfungsfächern im Umfang von mindestens sechs Wochenstunden zu inskribieren (besuchen) beziehungsweise zu absolvieren, und zwar verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester:

    1. Einführung in die italienische Literaturwissenschaft .............2 Wochenstunden

    2. Italienische Literatur......... 4 Wochenstunden

    Für die Erfordernisse der wissenschaftlichen Berufsvorbildung in Italien müssen zwei 'Fachprüfungen im engeren Sinne' nachgewiesen werden:

    1. Mindestens eine Übung (ein Proseminar) mit mindestens 2 Wochenstunden aus dem Prüfungsfach gemäß Z2. Die über die Übungen ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

    2. Über den Stoff der Vorlesungen (insbesondere jene, die in italienischer Sprache angekündigt werden) im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungen abzulegen.
    Das Zeugnis über die Teilprüfung beziehungsweise die Lehrveranstaltungszeugnisse über die Prüfungsteile gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.





    - Italienische Sprache und Italienische Literatur (zwei Semester):

    Für diese Ergänzungsprüfung empfiehlt die Studienkommission, Lehrveranstaltungen aus der Studienrichtung Italienisch aus folgenden Prüfungsfächern im Umfang von mindestens sechs Wochenstunden, verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester, zu inskribieren (besuchen) sowie zu absolvieren:

    1. Einführung in die italienische Literaturwissenschaft, Vorlesung...................mindestens 2 Wochenstunden

    2. Italienische Literatur....mindestens 2 Wochenstunden

    Für die Erfordernisse der Anerkennung der Gleichwertigkeit in Italien müssen zwei 'Fachprüfungen in engeren Sinne' nachgewiesen werden, und zwar:

    1. Eine Übung (ein Proseminar) (2 Wochenstunden) aus dem Fach gemäß Z.2. Das darüber ausgestellte Zeugnis gilt als 'Fachprüfungszeugnis'

    2. Über den Stoff der Vorlesungen aus den Fächern gemäß Z1 und Z2 im Umfang der restlichen Wochenstunden ist eine Teilprüfung abzulegen, die auch in Prüfungsteilen abgelegt werden kann. Das Zeugnis über die Teilprüfung beziehungsweise die Lehrveranstaltungszeugnisse über die Prüfungsteile gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.