Hauptinhalt

Österreichische Studienrichtung und gleichgestellte italienische Studientitel - Detail

Haushalts- und Ernährungswissenschaften (Lehramt) - Mag. rer. nat. (Diplomstudium)

Semester: 9

Durch den Notenwechsel gleichgestellte italienische akademische Titel/Grade:

  • Laurea in   Scienze delle preparazioni alimentari *

    Ergänzungsprüfungen für die Anerkennung in Italien: Botanica sistematica ed applicata / Systematische und angewandte Botanik;
    Morfologia e fisiologia animale / Tiermorphologie und Tierphysiologie;
    Zootecnia generale / Allgemeine Tierzucht.
    Ergänzungsprüfungen für die Anerkennung und Empfehlungen für die Ablegung derselben in Österreich:

    - Allgemeine Tierzucht:

    Allgemeiner Hinweis:

    Lehrveranstaltungen aus dem Fachbereich Allgemeine Tierzucht im Ausmaß von mindestens 6 Wochenstunden, verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester:

    Erforderlich sind zwei Fachprüfungen, und zwar:

    1. Mindestens eine Übung (ein Proseminar) mit mindestens 2 Wochenstunden aus einem Teilgebiet des Fachgebietes.

    2. Über den Stoff der Vorlesungen aus einem weiteren Teilgebiet im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen.


    - Systematische und angewandte Botanik:

    Allgemeiner Hinweis:

    Lehrveranstaltungen aus dem Fachbereich Systematische und angewandte Botanik im Ausmaß von mindestens 6 Wochenstunden, verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester:

    Erforderlich sind zwei Fachprüfungen, und zwar:

    1. Mindestens eine Übung (ein Proseminar) mit mindestens 2 Wochenstunden aus einem Teilgebiet des Fachgebietes.

    2. Über den Stoff der Vorlesungen aus einem weiteren Teilgebiet im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen.


    - Tiermorphologie und Tierphysiologie:

    Allgemeiner Hinweis:

    Lehrveranstaltungen aus dem Fachbereich Tiermorphologie und Tierphysiologie im Ausmaß von mindestens 6 Wochenstunden, verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester:

    Erforderlich sind zwei Fachprüfungen, und zwar:

    1. Mindestens eine Übung (ein Proseminar) mit mindestens 2 Wochenstunden aus einem Teilgebiet des Fachgebietes.

    2. Über den Stoff der Vorlesungen aus einem weiteren Teilgebiet im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen.