Gesetzliche Bestimmungen
Diese Gesetze regeln die allgemeine Weiterbildung in Südtirol:
- das Landesgesetz 41 von 1983 "Regelung der Weiterbildung und des öffentlichen Bibliothekswesens", (Externer Link)
- das Landesgesetz 18 von 1988 "Maßnahmen auf dem Gebiet der Zweisprachigkeit" (Externer Link) und
- das Landesgesetz 5 von 1987 "Förderung der Sprachkenntnisse" (Externer Link)
Die Gesetze wurden im Laufe der Jahre immer wieder ergänzt und den Zeiten angepasst. So ist z.B. für das Landesgesetz 41/1983 durch das LG Nr. 12 am 7. August 2017 die letzte große Anpassung erfolgt.
Wer kann um Förderung ansuchen?
- Weiterbildungseinrichtungen (L.G. Nr. 41/1983, Artikel 6, Absätze 2 und 5)
- Bildungsausschüsse (L.G. Nr. 41/1983, Artikel 7)
- Bildungseinrichtungen, d.h. Vereine, Verbände und sonstige Institutionen ohne Gewinnabsicht (L.G. Nr. 41/1983, Artikel 6, Absatz 4)
- Einzelpersonen, beschränkt auf Maßnahmen im Sinne des L.G. Nr. 18/1988 (Spesenrückerstattung für das Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten zum Bereich der Zweitsprache)
Wofür kann angesucht werden?
- Um Finanzierung der Personalkosten (vorbehalten den Weiterbildungseinrichtungen mit EFQM Zertifizierung)
- Um Finanzierung der ordentlichen Tätigkeit und der damit zusammenhängenden Führungskosten
- Um Finanzierung von Projekten
- Um Finanzierung von Sondermaßnahmen
- Um Förderungen für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen der Weiterbildung
- Um Finanzierung von Investitionen
- Um Finanzierung der Bildungsausschüsse
- Um Beiträge oder Prämien an Einzelpersonen zur Ausarbeitung von didaktischem Material, für Studien und Dissertationen in Absprache mit dem Amt (L.G. Nr. 18/1988 Richtlinien zu Vergütungen an externe Experten und Expertinnen bei Bildungsund ähnlichen Initiativen, die vom Land organisiert werden
Förderkriterien
Die Förderkriterien für Weiterbildung wurden mit Beschluss der Landesregierung vom 25. September 2018, Nr. 961 "Richtlinien für die Gewährung von wirtschaftlichen Begünstigungen zur Förderung der Weiterbildung und zur Sprachenförderung für die deutsche und ladinische Sprachgruppe" festgelegt.
- Förderkriterien der Weiterbildung (Beschluss der Landesregierung vom 25. September 2018, Nr. 961; Stand: 24.01.2025)
Weitere Richtlinien und Bestimmungen
- Höchstsätze für Referierende, Moderation, Kursleitung (Beschluss der Landesregierung vom 26. Januar 2021, Nr. 39; Stand: 24.01.2025)
- Kilometervergütung und Verpflegungskosten (Stand: 24.01.2025)