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Zweisprachigkeitsprüfung: Auswahlverfahren der Kommissionsmitglieder für den Zeitraum 2024-2028 steht bevor
Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 28. März 2023 den Weg freigegeben für die Einleitung des Auswahlverfahrens zur Ernennung der Prüferinnen und Prüfer für die Zweisprachigkeitsprüfung für die nächsten fünf Jahre mit Beginn ab 2024, da das aktuelle Mandat mit Ende 2023 ausläuft. Gleichzeitig wurde die bisherige Beschränkung von maximal zwei Mandaten auf zukünftig drei erhöht.
Nun gilt es, noch das Einvernehmen vonseiten des Regierungskommissariats und die Veröffentlichung desselben im Amtsblatt abzuwarten, bevor infolgedessen die Einleitung des Auswahlverfahrens umgesetzt werden kann. Das bedeutet, dass die Antragsformulare erst zum gegebenen Zeitpunkt auf der Website Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen | Autonome Provinz Bozen - Südtirol veröffentlicht werden. Die Anträge sind bis spätestens 14. Juli 2023 an das Regierungskommissariat zu richten.
Gesucht werden je 30 Kommissionsmitglieder der deutschen und der italienischen Sprachgruppe. Das Auswahlverfahren, das von einem eigens ernannten Expertenteam durchgeführt wird, beinhaltet eine schriftliche Prüfung sowie ein mündliches Prüfungsgespräch, jeweils auf Niveau C2 und in beiden Sprachen. Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind der Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums in Geistes-, Bildungs-, Politik- oder Rechtswissenschaften sowie der Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises auf Niveau C1.