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Unterstützung für Nominierungen zu internationalen Filmpreisen

Land stellt finanzielle Unterstützung für die Nominierungen von lokalen Film- und audiovisuellen Produktionen zu internationalen Filmpreisen bereit

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 14. Jänner auf Vorschlag italienischen Kulturlandesrats Marco Galateo die Kriterien zur Förderung der Nominierungen von Film- und audiovisuellen Produktionen zu internationalen Filmpreisen für 2015 bis 2026 beschlossen. Die Beiträge zielen darauf ab, Produktionen zu unterstützen, die für einen der fünf weltweit renommiertesten Filmpreise antreten: den Oscar (Academy Awards), die Goldene Palme (Festival von Cannes), den Goldenen Löwen (Internationale Filmfestspiele von Venedig), den Goldenen Bären (Internationale Filmfestspiele Berlin) und die Golden Globe Awards.

„Die Entscheidung, lokale Filmschaffende mit öffentlichen Geldern zu unterstützen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, erklärt Galateo. Gerade am Beispiel des Films "Vermiglio" habe sich gezeigt, dass eine solche Unterstützung wertvoll sei.

Die Zuschüsse sind für Ausgaben im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit sowie dem Organisieren von öffentlichen oder privaten Filmvorführungen, die für Einzelpersonen, Komitees, Institutionen, Organisationen und Unternehmen gemacht werden, vorgesehen.

Der Höchstbetrag für die Unterstützung einer Nominierung zum Oscar beträgt 50 Prozent der anerkannten Kosten, bis zu einer maximalen Fördersumme von 240.000 Euro pro Antrag. Für die anderen Filmpreise liegt die maximale Förderung ebenfalls bei 50 Prozent der anerkannten Kosten, jedoch bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro pro Antrag.

LPA/tl/san