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Quarantäne: Bei Unterstützungsmaßnahmen für Eltern wird nachgebessert
Auf Vorschlag der Südtiroler Familienlandesrätin sollen die Bestimmungen für Eltern, deren Kinder sich in Quarantäne befinden, verbessert werden: Smart Working und Elternzeit sollen frei wählbar sein.
Welche Möglichkeiten gibt es für Eltern, wenn das Kind in Quarantäne muss? Diese Frage stellen sich immer mehr Eltern; unter anderem auch, weil täglich neue Coronainfektionen in den Südtiroler Kindergärten und Schulen auftreten. Die italienische Regierung hat Anfang September festgelegt, dass Eltern, deren Kinder aufgrund eines positiven Falles in der Klasse oder Gruppe in Quarantäne müssen, Anrecht auf Smart Working oder auf Elternzeit haben. Diese Maßnahmen seien gut und recht, befindet die Südtiroler Familienlandesrätin, reichen jedoch in dieser Form nicht aus: "Derzeit können die Eltern nicht wählen. Vielmehr entscheidet der Arbeitgeber darüber, ob ein Elternteil von zu Hause aus weiterarbeiten muss oder nicht. Damit stehen wir jedoch – vor allem bei schulpflichtigen Kindern mit Fernunterricht – vor demselben Dilemma wie im Frühjahr."
Der Landeshauptmann hat bei der jüngsten Regionenkonferenz eine gemeinsam mit dem Familienressort ausgearbeitete Änderung des Gesetzesdekretes 111 vorgeschlagen, welche von der Konferenz angenommen wurde. Auch die Regierung hat bereits ihre Zustimmung signalisiert. Durch diese soll es ermöglicht werden, dass Eltern frei wählen können, ob sie ihre Arbeit im Homeoffice fortführen können oder ob sie für diese Zeit Elternzeit beanspruchen müssen. Eine weitere Forderung betrifft die Höhe der Entlohnung dieser außerordentlichen Elternzeit: Bisher ist dafür die Entlohnung im Ausmaß von 50 Prozent vorgesehen, der Änderungsantrag sieht eine 100-prozentige Entlohnung und eine volle Abdeckung der fakultativen Beiträge vor. "Die Kinderbetreuung darf keine Nebensache sein und sich auch nicht negativ auf die Arbeitskarriere der Eltern auswirken. Mit diesen beiden Änderungsvorschlägen kommen wir einigen wichtigen Forderungen von berufstätigen Eltern nach", betont die Landesrätin. Der Änderungsantrag wird in diesen Tagen in der Gesetzgebungskommission behandelt und dann im Plenum des Senats diskutiert.
LPA/ck