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Arbeitsvermittlungszentren zu Saisonschluss länger geöffnet

Von 3. bis 6. April sind die Arbeitsvermittlungszentren länger geöffnet. Grund dafür ist der verstärkte Andrang von Saisonbeschäftigen zum Ende des Winters.

Von Dienstag 3. April bis einschließlich Freitag 6. April sind die Arbeitsvermittlungszentren Bozen, Brixen und Bruneck jeweils ab 8.00 Uhr morgens und zusätzlich zu den gewohnten Öffnungszeiten auch an den Nachmittagen von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Grund dafür ist, dass sich mit Ende des Winters viele Saisonbeschäftigte arbeitslos melden.

Bei dieser Meldung ist die seit Dezember 2017 neue Vorgehensweise einzuhalten. Dies ruft der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn, in Erinnerung. Demzufolge muss zuerst über das Patronat an das gesamtstaatliche Fürsorgeinstitut NISF das Arbeitslosengeld beantragt werden. Erst im Anschluss daran muss der Arbeitnehmer persönlich beim zuständigen Arbeitsvermittlungszentrum vorstellig werden. Dieser zweite Schritt ist notwendig, damit die Beschäftigungssituation geklärt und der Arbeitslosenstatus bestätigt werden kann.

Abteilungsdirektor Sinn verweist zudem auf eine neue Regelung, nach der es mit dem Saisonende bzw. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zwingend notwendig ist, einen neuen Antrag um Arbeitslosengeld zu stellen. Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes wird nämlich mit Beginn eines Arbeitsverhältnisses ausgesetzt und dann von Amtswegen vom NISF wieder aufgenommen. Somit entfällt auch die Vorsprache beim Patronat und beim Arbeitsvermittlungszentrum.

Da diese neue Regelung aber noch kaum bekannt ist, erwarten die Arbeitsvermittlungszentren nach Ostern einen hohen Kundenandrang, weshalb zusätzliche Öffnungszeiten angeboten werden.

LPA