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Landesregierung genehmigt Kriterien für Förderung von Film und Medien
Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer den neuen Kriterien zur Förderung der Filmkultur und audiovisueller Werke zugestimmt.
In ihrer heutigen (6. Dezember) Sitzung hat die Landesregierung die neuen Richtlinien zur Förderung von Film und Medien für die ladinische und deutsche Sprachgruppe gutgeheißen. Ziel der Förderung durch die Landesabteilung Deutsche Kultur ist es, die Vielfalt der Filmkultur zu stärken, das Kulturgut Film aufzuwerten, die kulturelle Entfaltung durch audiovisuelle Werke zu unterstützten und die Leistungsfähigkeit der im Filmbereich Tätigen zu steigern.
"Mit dem Landeskulturgesetz haben wir im Jahre 2015 neue Fördermöglichkeiten vorgesehen", berichtet Kulturlandesrat Philipp Achammer, "unter anderem wurde dadurch auch die Film- und Medienförderung für Produktionen mit einem kulturellen und dokumentarischen Wert geregelt. Die nun erlassenen Kriterien sorgen für eine möglichst nachvollziehbare und transparente Förderung im Film- und Medienbereich. Im Vordergrund steht dabei die Unterstützung für Werke, die nicht für eine kommerzielle Nutzung konzipiert sind." Aber etwa auch Kinobetreiber können weiterhin für die Vorführung qualitativ wertvoller Filme um Beiträge ansuchen. Als Qualitätsmerkmal gelten dabei Qualitätssiegel oder der Erhalt eines Preises bzw. Prädikats.
Die neuen Kriterien sehen dementsprechend zwei Förderungsschienen vor: Beiträge für Filmproduktionen zugunsten von Produktionsgesellschaften sowie Beihilfen für Lichtspielhäuser. Die Beiträge für die Filmproduktionen sind zur Stärkung der lokalen Filmschaffenden gedacht, zur Förderung der nachkommenden Kreativen im Filmbereich und zur Qualifizierung der Filmschaffenden vor Ort.
Förderberechtigt sind in Südtirol tätige Organisationen ohne Gewinnabsichten (Körperschaften, Stiftungen, Vereinigungen, Genossenschaften und Komitees), Produktionsunternehmen im Film- und Medienbereich für Projekte von besonderer Bedeutung für die Lokalgeschichte und -kultur, Einzelpersonen, Filmschaffende für Erstwerke sowie Kinobetreiber.
Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Vorproduktion, Produktion und Postproduktion von kulturell oder künstlerisch relevanten audiovisuellen Produktionen stehen, können mit Beiträgen von bis zu 50 Prozent der zugelassenen Ausgaben gefördert werden. Diese müssen einen direkten Bezug zu Südtirol oder zu Personen aus Südtirol haben. Für Vorhaben und Veranstaltungen im Bereich Film und Medien, die im Rahmen besonderer Projekte geplant werden und nicht Teil der Ordentlichen Tätigkeit der Organisationen sind, können Beiträgen von bis zu 80 Prozent gewährt werden.
me