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Region fördert Minderheiten: Bis 30. November kann angesucht werden

Die Region fördert Initiativen zur Stärkung der Sprachminderheiten. Ansuchen können noch bis zum 30. November eingereicht werden.

Die Region Trentino-Südtirol fördert regionale Sprachminderheiten auf der Grundlage des Dekretes Nr. 9 vom 15. Juni 2006. Unterstützt werden Initiativen, Projekte und Tätigkeiten zu Schutz und zur Pflege der deutschen, ladinischen, fersentalerischen und zimbrischen Minderheit. Die Region will damit die besondere kulturelle Identität der jeweiligen Minderheit durch bewusstseinsbildende Maßnahmen unterstützen.

Im laufenden Jahr 2016 fördert die Region Initiativen in verschiedenen Bereichen. Im Bereich der Sprachen sind dies der Unterricht und Verbreitung der Minderheitensprache, die Realisierung von Lehr- und Lernmaterial zum Erlernen und zur Verbreitung der Minderheitensprache. Was die Kultur angeht, so werden Studien, historische Recherchen und sonstige Tätigkeiten, die zur Rekonstruk­tion der Geschichte der Sprachminder­heiten beitragen, unterstützt, ebenso innovative Projekte, Bildungsmaßnahmen zur Verbreitung der Minderheitenkultur sowie Studien zur Wahrung und Wiedergewinnung der typischen Landschaft und der typischen Siedlungen.

Im Sektor der Kommunikation können der Gebrauch der Minderheitensprache im öffentlichen und privaten Bereich sowie in sämtlichen gesellschaftlich relevanten Tätigkeiten und die Produktion von Fernseh- oder Rundfunkprogrammen bezuschusst werden, die vorwiegend die Minderheitensprache verwenden. Ein weiterer Bereich ist die Hochschulbildung. Zum Zug kommen  Kooperationsprojekte zwischen Universitäten und anderen im Hochschulbereich tätigen Einrichtungen und Instituten, die sich mit Unterricht, Fortbildung und Forschung befassen. Schließlich ist kann die Region auch Veranstaltungen und Events finanziell unterstützen, welche die Identität und das Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer Sprachminderheit sowie die sozialen Bindungen auch durch die Einbeziehung von breiteren Bevölkerungsschichten festigen. Initiativen im Sportbereich werden nicht berücksichtigt.

Um Förderung von Initiativen, die im Jahr 2017 durchgeführt werden sind, kann bis Montag, 30. November 2016, 16.00 Uhr, im Amt für Sprachminderheiten der Region in Trient, Via Gazzoletti 2, oder in Bozen, Universitätsplatz 3, angesucht werden. Die Gesuche können auch per Post übermittelt werden. In diesem Fall gilt das Datum des Poststempels. Die Vordrucke sind im Amt für Sprachminderheiten erhältlich oder können von der Website der Region www.regione.taa.it unter der Adresse www.regione.taa.it/Minoranze/iniziative.aspx heruntergeladen werden.

jw